Politologe: Wirkung der AfD-Einstufung auf Wähler begrenzt
Trotz Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz bleibt die Zustimmung zur AfD hoch. Dafür sieht Politikexperte Christian Stecker mehrere Gründe.
Der Politologe Christian Stecker sieht das Vorgehen des Verfassungsschutzes kritisch. (Handout)Claus Völker/Christian Stecker/dpa
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Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz macht dem Politologen Christian Stecker zufolge keinen großen Eindruck auf die Wählerschaft - erschwert es der Partei aber, aktive und passive Mitglieder zu gewinnen. Die AfD öffentlich zu vertreten sei mit einem großen Stigmatisierungsrisiko verbunden, für Beamte und andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes teils auch mit einem drohenden Jobverlust, sagte der Professor der Technischen Universität Darmstadt der Deutschen Presse-Agentur.
„Darüber hinaus dürfte die Wirkung der Einstufung aber begrenzt sein, da das Ritual schon dutzendfach erlebt wurde und sich abgenutzt hat“, ergänzte Stecker. Die Wähler hätten sich bereits entlang der Frage sortiert, ob sie das Vorgehen des Verfassungsschutzes für angemessen oder relevant hielten.
Offenbar hätten die Einstufungen der Verfassungsschützer in mehreren Bundesländern der anwachsenden Zustimmung zur AfD keinen Abbruch getan, bilanzierte der Experte. Vielmehr bestärkten sie die Partei in ihrer Opferrolle, „was zu Solidarisierungseffekten innerhalb der Bevölkerung führt und geführt hat“.
Berufung nach Urteil angekündigt
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte vor kurzem entschieden, dass der hessische AfD-Landesverband zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wurde und vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Die Partei hatte dagegen geklagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. AfD-Co-Landessprecher Robert Lambrou kündigte Berufung an.
Laut Urteil darf die AfD Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa Pool/dpa
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Seine Partei halte es für falsch, einzelne Aussagen zur Begründung eines Verdachtsfalls heranzuziehen, statt das ganze Bild der Aussagen aus der AfD anzusehen, das zu 99,9 Prozent in Ordnung sei. „Die Einstufung als Verdachtsfall ist nicht rechtskräftig und wird es auch nicht, bis unsere Berufung in der Sache entschieden wird“, bekräftigte Lambrou.
Stecker: Debatte gehört in die demokratische Gesellschaft
Der Politik-Professor Stecker sagte: „Der eigentliche Kollateralschaden für die demokratische Gesellschaft besteht darin, dass es einer staatlichen Behörde überlassen ist, in Behördendeutsch zu bewerten, ob die Ansichten der AfD radikal oder extrem oder undemokratisch sind.“ Die pauschalen Einstufungen würden im öffentlichen Diskurs oft reflexhaft übernommen, ohne die jeweiligen Themen detailliert zu würdigen. Belege des Verfassungsschutzes blieben teils unter Verschluss und damit nicht nachvollziehbar.
Die AfD Hessen hält die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall für falsch. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa Pool/dpa
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„Dabei müssen die Einstufungen des Verfassungsschutzes kritisch gesehen werden, da sie oft auf unklaren Begrifflichkeiten und sehr weitreichenden Interpretationen beruhen“, erläuterte Stecker. „Natürlich muss eine demokratische Gesellschaft selbst darüber streiten, welche Positionen akzeptabel oder inakzeptabel sind. Das kann und sollte uns der Staat nicht auch noch abnehmen.“
Die AfD kündigte an, gegen die Gerichtsentscheidung in Berufung zu gehen. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa Pool/dpa
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