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„Denkzettel“ - Urteil nach Bestechung in Ausländerbehörde

Bargeld an Behördenmitarbeiter fürs Wegschauen: Ein Prozess in München fördert ein ausgeklügeltes Geschäftsmodell zutage, mit dem Ausländer in der Stadt zu Unrecht an Papiere gekommen sein sollen.

29.01.2026

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte die Ermittlungen in dem Fall selbst mit einer Anzeige ins Rollen gebracht. (Archivbild)Leonie Asendorpf/dpa

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte die Ermittlungen in dem Fall selbst mit einer Anzeige ins Rollen gebracht. (Archivbild)Leonie Asendorpf/dpa

© Leonie Asendorpf/dpa

Tickets für ein Spiel des FC Bayern, ein Jobangebot für einen Zuverdienst und vor allem Bargeld: Regelrecht „angefüttert“ habe ein Dienstleister für Migranten zwei Mitarbeiter einer Münchner Behörde unter Ausnutzung ihrer Schwächen, um das zu bekommen, was ihm viele Kunden verschaffte, sagt die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner. Schnelle Termine und Papiere, um im Land bleiben zu dürfen, zumindest für eine gewisse Zeit.

Nach monatelangen Ermittlungen und einem Gerichtsverfahren sind in dem Bestechungsskandal im Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) erste Urteile gegen Beteiligte gefallen. Eine Ex-Mitarbeiterin und ein Ex-Mitarbeiter wurden am Landgericht München I am Donnerstag zu Bewährungsstrafen von je einem Jahr und neun Monaten verurteilt. 

Der Dienstleister als mutmaßlicher Kopf hinter dem illegalen Geschäft erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten - ohne Bewährung. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, darf er seine weitere Zeit im Gefängnis aber erst später antreten: Das Gericht hob den Haftbefehl gegen ihn auf.

Die beiden Ex-Mitarbeiter der Behörde verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, gegen das Urteil vorzugehen. Weil die Staatsanwaltschaft ebenfalls auf Rechtsmittel verzichtete, sind beide damit rechtskräftig verurteilt. Die Verteidigung des Dienstleisters erbat sich dagegen noch Bedenkzeit, in seinem Fall sind also noch Rechtsmittel gegen das Urteil möglich.

Mit gefälschten Mietverträgen zu den gewünschten Papieren

Alle drei Angeklagten hatten in dem Prozess zugegeben, die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Straftaten begangen zu haben. So wurde in dem Verfahren öffentlich, wie das ausgeklügelte Geschäftsmodell des Dienstleisters funktionierte. Er begleitete Migranten vor allem aus Ländern aus dem Westbalkan bei der Anmeldung bei der Behörde in München. Dort verhalf er ihnen zu Unrecht zu Fiktionsbescheinigungen, mit denen sie sich zumindest zeitweise in Deutschland aufhalten durften, oder zum Familiennachzug.

Denn der Angeklagte nutzte ein regelrechtes System samt Adressen, wo man gefälschte Mietverträge und Wohnungsgeberbestätigungen bekommen konnte. Die waren für seine Kunden unter anderem wichtig, wenn sie ihre Familie schnell nach Deutschland holen wollten - deshalb war er auch dabei behilflich. Die Ex-KVR-Mitarbeiter wiederum sollen beispielsweise die vermeintlichen Wohnungsgeberbestätigungen überhaupt nicht geprüft haben. Teils sollen sie auch Papiere ausgestellt haben, für die sie gar nicht zuständig waren.

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt. (Archivbild)Malin Wunderlich/dpa

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt. (Archivbild)Malin Wunderlich/dpa

© Malin Wunderlich/dpa

Kunden zahlten bis zu 2.000 Euro 

Das Modell funktionierte laut Richterin Wagner so gut, dass sich der Dienstleister über „regen Zulauf“ freuen konnte. Seine Kunden zahlten ihm, je nachdem wie kompliziert seine Arbeit war, bis zu 2.000 Euro für die Behördenbegleitung. Er wiederum gab der Mitarbeiterin und dem Mitarbeiter dreistellige Beträge in bar - insgesamt wies das Gericht die Zahlung von 2.100 Euro an die beiden Ex-Behördenmitarbeiter nach.

Inzwischen haben die Frau und der Mann ihren Job beim KVR verloren, im öffentlichen Dienst dürfen sie nicht mehr arbeiten. Beide hätten in dem Prozess echte Reue gezeigt, hielt ihnen Richterin Wagner zugute. Dass sie erneut Straftaten begehen, halte das Gericht für unwahrscheinlich: „Wir gehen bei ihnen beiden auch davon aus, dass da nichts mehr kommen wird.“ Der Prozess sei ein „massiver Denkzettel“ gewesen, auch für den Dienstleister.

Ermittlungen zum Bestechungskomplex laufen noch

Der wiederum hatte im Lauf der Ermittlungen so viel zu den illegalen Verabredungen erzählt, dass die Staatsanwaltschaft München I Verfahren gegen eine weitere Mitarbeiterin im KVR und drei weitere Beschuldigte einleitete. Die Ermittlungen in diesen Fällen unter anderem wegen Urkundenfälschung, Bestechlichkeit und Einschleusens von Ausländern dauern weiter an, wie eine Behördensprecherin auf Nachfrage sagte. 

Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen das KVR selbst, nachdem dort Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. Daraufhin durchsuchten Polizisten im vergangenen Jahr auch Räume der Behörde in München. 

Schaden wohl nicht von Dauer

Immerhin waren die Auswirkungen der Bestechungsfälle, zu denen das Gericht jetzt urteilte, nicht allzu groß, wie Richterin Wagner anmerkte. Denn Wohnungsanmeldungen könnten rückgängig gemacht werden, Fiktionsbescheinigungen für den Aufenthalt in Deutschland seien befristet. Dennoch: „In der Öffentlichkeit kommt das natürlich nicht gut an“, betonte Wagner. Das Urteil in dem Prozess habe deshalb auch vorbeugende Wirkung - damit solche Geschäftsmodelle keine Schule machen.