dpa

Obduktion nach Fund von Babyleiche angeordnet

Vieles im Fall eines in Renningen stundenlang vermissten Säuglings bleibt rätselhaft. Die Ermittler halten sich zu Details bedeckt.

22.06.2026

Das in Renningen bei Stuttgart gefundene tote Baby beschäftigt die Polizei noch immer. (Archivbild)Jason Tschepljakow/dpa

Das in Renningen bei Stuttgart gefundene tote Baby beschäftigt die Polizei noch immer. (Archivbild)Jason Tschepljakow/dpa

© Jason Tschepljakow/dpa

Nach dem Fund eines toten Babys in Renningen bei Stuttgart soll der Leichnam obduziert werden, um die Todesursache zu klären. Ergebnisse sind einem Polizeisprecher zufolge vermutlich am Dienstag zu erwarten. Zur endgültigen Identifizierung des Jungen steht noch ein DNA-Abgleich aus, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Die Polizei hatte das tote Kind am Freitag nach einer stundenlangen Suchaktion entdeckt. 

Seit dem späten Donnerstagabend galt der drei Monate alte Junge als verschollen. Die Eltern hätten die Vermisstenanzeige gestellt. Der Säugling war nach Angaben der Polizei kurz vor Mitternacht aus seinem Kinderwagen verschwunden. Lange Zeit war danach unklar, wo das Kind sein könnte. Konkrete Hinweise zum Verbleib gab es zunächst keine. 

Leichenspürhunde bei Suche 

Es folgte eine Suchaktion, an der sich Dutzende Kräfte der Polizei beteiligten. Suchhunde des Deutschen Roten Kreuzes, Hubschrauber, Drohnen mit Wärmebildkameras und Leichenspürhunde waren im Einsatz. 

Gegen 13.45 Uhr fand die Polizei dann die Babyleiche. Den Umständen nach dürfte es sich um das vermisste Kind handeln, hieß es zunächst. Die Identität wurde noch überprüft, aber die Suchaktion beendet. 

Todesfallermittlungen aufgenommen

Ansonsten hielten sich die Ermittlungsbehörden zunächst mit Details beispielsweise zur Auffindesituation und der mutmaßlichen Todesursache bedeckt. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermitteln in dem Fall.

Dabei geht es laut dem Polizeisprecher zunächst darum, die Todesursache zu ermitteln. Erst auf Basis der Erkenntnisse würden gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen mit einem konkreten Tatvorwurf eingeleitet.