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Noch Millionenbetrag im Fördertopf für Balkonkraftwerke

Das Land bietet weiter finanzielle Förderung für Kauf und Installation kleinerer, steckerfertiger Solaranlagen, allerdings nur noch für eine bestimmte Gruppe. Viele gehen auch ohne Förderung ans Netz.

21.07.2026

Balkonkraftwerke können nicht ohne Zustimmung des Vermieters installiert werden. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa

Balkonkraftwerke können nicht ohne Zustimmung des Vermieters installiert werden. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa

© Sven Hoppe/dpa

Mieterinnen und Mieter können in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin vom Land eine Förderung für als Balkonkraftwerke bekannte Solarenergieanlagen erhalten. Vier Millionen Euro befinden sich nach Angaben des Schweriner Umweltministeriums noch im entsprechenden Fördertopf. Das Geld für Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen ist hingegen schon seit längerer Zeit ausgeschöpft.

Nach früheren Angaben war das Kontingent für Immobilienbesitzer schon im Sommer 2023 mit gut 6.000 Antragstellern ausgeschöpft. Insgesamt seien bislang rund 4,9 Millionen Euro ausgezahlt worden. Davon rund 3 Millionen Euro an Eigentümer und rund 1,9 Millionen Euro an Mieter. 

Mieterinnen und Mieter können weiterhin einen Betrag von maximal 500 Euro pro steckerfertiger Photovoltaikanlage und Wohnung für Anschaffung und Installation erhalten. Gefördert werden Anlagen mit einer Mindestleistung von 200 und einer maximalen Anschlussleistung von 800 Watt.

Deutlich mehr Anlagen als Förderungen

Dieses Jahr wurden bis zum 10. Juli laut Ministerium rund 230 Anträge mit insgesamt rund 108.000 Euro ausgezahlt. Im gesamten Vorjahr waren es demnach rund 580 Anträge mit einer Summe von rund 270.000 Euro. 

Laut Zahlen der Bundesnetzagentur gingen ungleich mehr Anlagen in MV ans Netz. 2026 waren es bislang schon mehr als 4.100 Anlagen, die auch aktuell als weiterhin betrieben geführt werden. Im gesamten Vorjahr waren es demnach rund 7.600 Anlagen, 2024 rund 7.400. Insgesamt hat die Behörde nach eigenen Zahlen mehr als 29.000 entsprechende Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern registriert und mehr als 1,4 Millionen in ganz Deutschland.

Die Kleinanlagen sind nach früheren Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft eine sinnvolle Möglichkeit, einen Teil des Strombedarfs kostengünstig selbst zu decken und aktiv die Energiewende mitzugestalten. Attraktiv mache die Geräte, dass Käufer sie selbst in Betrieb nehmen können und die Anschaffungskosten vergleichsweise niedrig seien.

„Steckersolargeräte“

Laut ADAC kostet ein typisches Balkonkraftwerk mit zwei Modulen, Wechselrichter und Halterung aktuell zwischen 250 und 500 Euro. Kommt ein Speicher hinzu, bewege sich der Preis demnach zwischen 700 und 1.400 Euro.

Die technisch korrekte Bezeichnung für Balkonkraftwerke ist eigentlich „Steckersolargeräte“. Sie bestehen nach Angaben des Bundesumweltamtes aus einem oder mehreren Photovoltaikmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung sowie einer passenden Unterkonstruktion zur Montage. Auch ein Stromspeicher ist möglich. 

Die Module erzeugen Gleichstrom, der im Wechselrichter zu netzkompatiblem Wechselstrom umgewandelt wird. Der Wechselrichter wird mit einem Stecker oder Festanschluss verbunden und speist den Solarstrom meist direkt in den Verbraucherstromkreis oder einen separaten Stromkreis ein. 

Die in das Netz eingespeisten Strommengen der Steckersolargeräte liefern zwar einen eher geringen Beitrag zur Energiewende. Die laut Bundesumweltamt vollständig auf das Konzept Eigenverbrauch ausgerichteten Kleinanlagen können aber die Stromrechnung für den einzelnen Haushalt deutlich reduzieren. 

Mieter können sich weiterhin vom Land Balkonkraftwerke fördern lassen. (Archivbild)Bernd Weißbrod/dpa

Mieter können sich weiterhin vom Land Balkonkraftwerke fördern lassen. (Archivbild)Bernd Weißbrod/dpa

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Mieter können jedoch nicht einfach loslegen und ein Balkonkraftwerk installieren und in Betrieb nehmen. Voraussetzung ist die Erlaubnis des Vermieters. Der könne aber nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon versagen, wenn die Anlage baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zurückbaubar, fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert wird und zudem keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr darstellt, hieß es in Schwerin aus dem Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Auch der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) betonte, dass die Installation einer Photovoltaikanlage eine bauliche Veränderung sei und Ähnliches auch für eine Ladesäule im Bereich eines Mehrfamilienhauses gelte. Es liege im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch der Mieterin beziehungsweise des Mieters zustimme oder nicht.

Sogenannte Balkonkraftwerke können sich für Privathaushalte rechnen. (Archivbild)Martin Schutt/dpa

Sogenannte Balkonkraftwerke können sich für Privathaushalte rechnen. (Archivbild)Martin Schutt/dpa

© Martin Schutt/dpa

VNW: Frühzeitig Kontakt zum Vermieter suchen 

„Gerade soziale Vermieter prüfen sehr genau und unternehmen alles, die Installation derartiger Anlagen zu ermöglichen. Wenn aber die Gegebenheiten vor Ort - das können städtebauliche Vorschriften sein - dagegen sprechen, bleibt dem Vermieter keine andere Wahl: Das Unternehmen muss eine Genehmigung verweigern, wenn es nicht selbst Gesetze brechen will“, gibt VNW-Direktor Andreas Breitner zu bedenken.

Es sei aber verständlich, dass Menschen angesichts der Energiekrise vermehrt die „Produktion von Solarenergie“ oder das Laden des privaten E-Autos in die eigene Hand nehmen wollten. Die Installation derartiger Anlagen könne einfach sein, die Auswirkungen seien es jedoch nicht.

Breitner: „Die im VNW organisierten Wohnungsunternehmen raten daher ihren Mieterinnen und Mietern, frühzeitig – am besten noch vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks oder einer Ladesäule – Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Dann können frühzeitig Probleme aus dem Weg geschafft werden.“