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Nicht rettungsfähig im Schwimmkurs? – Neue Verdachtsfälle

Ausweise für Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht sollen unberechtigterweise ausgestellt worden sein. Ein Fall ist bereits bestätigt. Jetzt prüft das Kultusministerium 30 weitere Verdachtsfälle.

18.09.2026

Für Schwimmunterricht braucht man einen Rettungsschwimmernachweis. (Symbolbild)Jens Kalaene/dpa

Für Schwimmunterricht braucht man einen Rettungsschwimmernachweis. (Symbolbild)Jens Kalaene/dpa

© Jens Kalaene/dpa

In der Affäre um möglicherweise unberechtigt ausgestellte Schwimmausweise, mit denen Lehrerinnen und Lehrern die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht bescheinigt wurde, sind weitere Verdachtsfälle aufgetaucht. Nach Angaben des Kultusministeriums werden derzeit 30 Fälle geprüft, die zuvor vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe ermittelt worden waren. „Die Prüfung auch der anderen Regierungspräsidien ist noch im Gang“, sagte ein Ministeriumssprecher. Zuvor hatte die „Stuttgarter Zeitung“ und später auch der SWR berichtet. 

Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei Ausstellung der Ausweise

Die Fälle betreffen auch Lehramtsanwärter, wie es weiter hieß – zehn im Bereich des RP Karlsruhe, zwei im Bereich des RP Stuttgart. Ob sie eingestellt werden können, werde derzeit geprüft. „Wir sind uns der misslichen Umstände für die Betroffenen bewusst und unternehmen alles, um die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten“, sagte der Sprecher. Voraussetzung für die Einstellung sei, dass die Rettungsfähigkeit erneut nachgewiesen werde. 

Der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Ausstellung der Ausweise war im Rahmen einer Sportprüfung in der Ausbildung von Fachlehrkräften durch das Seminar Karlsruhe aufgekommen. Dabei gab es in einem Fall erhebliche Zweifel, ob eine Person rettungsfähig sei. Daraufhin wurden durch das RP Karlsruhe die Unterlagen aller auszubildenden Lehrkräfte und aller Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit dem Fach Sport geprüft. Auch werde untersucht, ob im Dienst befindliche Lehrkräfte betroffen seien. 

Weiter nur ein Fall bestätigt

Bestätigt ist bisher ein Fall. Dabei habe eine Prüferin aus dem Bereich der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) unrechtmäßig eine Bescheinigung ausgestellt, obwohl nachgewiesenermaßen keine Rettungsfähigkeit bestanden habe. Die Staatsanwaltschaft ist bereits eingeschaltet.