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Neuregelung für Strandkorb-Standzeiten kaum genutzt

Nach längerem Streit über Strandkorb-Standzeiten gab es 2025 eine Neuregelung. Eine Nutzung wurde dieses Jahr durch das Wetter erschwert. Unabhängig davon gibt es Kritik.

23.10.2026

In Warnemünde wurden die Strandkörbe bereits ab Anfang Oktober weggeräumt. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa

In Warnemünde wurden die Strandkörbe bereits ab Anfang Oktober weggeräumt. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa

© Bernd Wüstneck/dpa

Lange hat die Diskussion über Aufstellzeiten für Strandkörbe in Mecklenburg-Vorpommern die Gemüter erhitzt. Eine Neuregelung, die den Streit beilegen sollte, wurde auch in diesem Herbst kaum genutzt. Das geht aus Rückmeldungen der drei Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg und Vorpommern hervor.

Im Zuständigkeitsbereich des Stalu Mittleres Mecklenburg gab es der Behörde zufolge lediglich drei Anträge. Bislang sei einer davon genehmigt worden: für 14 Strandkörbe in Kühlungsborn, die bis zum 28. Oktober aufgestellt werden dürfen.

Im Normalfall dürfen Strandkörbe nur bis zum 15. Oktober am Strand stehen. Als Grund werden der Küstenschutz und die mit Sturmfluten verbundenen Gefahren genannt. Ausnahmen waren in der Regel nur für wenige Tage, etwa für Veranstaltungen, erlaubt.

Kritiker hatten in der Vergangenheit auf entgangene Geschäfte während der Herbstferien und auf die Situation in Polen verwiesen, wo solche Auflagen nicht bestünden. Die deutsch-polnische Grenze verläuft auf der Urlaubsinsel Usedom quer über den Strand.

Schlagzeilen auch überregional

Der Streit um die Beschränkungen im Tourismusland MV hatte teils überregional für Schlagzeilen gesorgt. Nach dem Sinn der Regelung hatte etwa der „Spiegel“ den Schweriner Umweltminister Till Backhaus (SPD) gefragt - während dieser eigenen Angaben zufolge im Strandkorb bei sich zu Hause saß.

Im März 2025 veröffentlichte das Schweriner Umweltministerium einen Erlass, der das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden neu regelt. Demnach dürfen jetzt auch nach Beginn der Sturmflutsaison ab dem 16. Oktober eines Jahres „mobile, leicht transportfähige Objekte“, die keiner Baugenehmigung bedürfen - wie etwa Strandkörbe -, aufgestellt werden.

Demnach tragen Gemeinden und Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Abbau innerhalb von zwölf Stunden bei einer Sturmhochwasserwarnung.

Bereits erste Sturmflut

In diesem Jahr habe tatsächlich das Wetter gegen eine Verlängerung der Standzeiten gesprochen, sagt der Warnemünder Strandkorbverleiher Alexander Fritz. Am vorigen Wochenende, also kurz nach dem 15. Oktober, gab es an Teilen der deutschen Ostseeküste bereits die erste Sturmflut dieses Herbstes, die aber glimpflich verlief.

Laut Fritz, der auch Sprecher des Pächterverbunds Warnemünde ist, mussten die Vermieter allerdings ihre Körbe teils „im herrlichsten Sonnenschein“ abbauen. Damit sie rechtzeitig vom Strand weg seien, habe man bereits Anfang Oktober mit dem Abbau beginnen müssen. Die Räumung erfordere einige Vorbereitungen und schweres Gerät.

Unabhängig vom Wetter gab es in der Vergangenheit Kritik an der Neuregelung. Der Erlass erlaubt es nämlich nicht, beispielsweise Strom- oder Wasseranschlüsse zu verlegen. Objekte zur Bewirtschaftung dürfen maximal fünf Quadratmeter groß sein. Nur die Strandkörbe aufzustellen und aus der „Bauchtausche“ zu bewirtschaften, funktioniere aber nicht, sagt Fritz.

Gesonderte Ausnahmegenehmigungen möglich

Matthias Wolters, Leiter des Stalu Vorpommern, verwies auf die Möglichkeit, unabhängig vom Erlass gesonderte Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese seien in der Regel auf Zeiträume von bis zu zehn Tagen begrenzt, erlaubten aber auch Strandversorgungseinrichtungen mit mehr als fünf Quadratmetern. Diverse Gemeinden machten davon Gebrauch. Zur Anzahl etwaiger Anträge könne er keine Angaben machen.

Leider habe das kleinere Hochwasser am vergangenen Wochenende gezeigt, „dass die Strände an einigen Stellen, trotz des angekündigten Hochwassers, nicht vollständig beräumt waren“. Wegen der verhältnismäßig geringen Hochwasserstände seien allerdings keine Schäden in den angrenzenden Dünen infolge der am Strand verbliebenen Anlagen oder Gegenstände zu verzeichnen gewesen.