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Neue Vergaberegeln sollen Investitionen in Schwung bringen

Der hessische Landtag hat ein novelliertes Vergabe- und Tarifgesetz verabschiedet. Für Auftraggeber und Auftragnehmer ändert sich künftig einiges.

11.06.2026

Bauleistungen bis 750.000 Euro können künftig ohne formales Vergabeverfahren direkt beauftragt werden. (Symbolbild)Hannes P Albert/dpa

Bauleistungen bis 750.000 Euro können künftig ohne formales Vergabeverfahren direkt beauftragt werden. (Symbolbild)Hannes P Albert/dpa

© Hannes P Albert/dpa

Ein neues hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz soll öffentliche Aufträge erleichtern und helfen, den Investitionsstau bei wichtigen Infrastrukturprojekten aufzulösen. Die Novelle wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD im Landtag in Wiesbaden verabschiedet. Konkret werden die Vergabefreigrenzen für öffentliche Auftraggeber deutlich angehoben.

Mit der Neuregelung sollen Kreise, Städte und Gemeinden auch das Geld aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen des Bundes vereinfacht und beschleunigt in dringende Infrastrukturprojekte investieren können.

Liefer- und Dienstleistungen können demnach bis 100.000 Euro, Bauleistungen bis 750.000 Euro mit Vergleichsangeboten, aber ohne formale Vergabeverfahren direkt beauftragt werden. Bislang liegt die Wertgrenze laut Wirtschaftsministerium einheitlich bei nur 10.000 Euro. Zugleich geht es in dem reformierten Gesetz um mehr Tariftreue: Faire Bezahlung soll eine zentrale Rolle bei der Vergabe spielen.

SPD-Abgeordnete Barth: Vorteile für kleine und mittlere Betriebe

„Die Novelle markiert einen echten Paradigmenwechsel“, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elke Barth. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen würden spürbar entlastet, zugleich rückten faire Löhne und Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt. Künftig sei sichergestellt, dass nur Unternehmen, die nach Tarif bezahlen, an Ausschreibungen teilnehmen können.

Von den deutlich höheren Vergabefreigrenzen profitierten insbesondere kleine und mittlere Betriebe, die bislang häufig gegenüber Billiganbietern im Nachteil waren, erläuterte Barth. „Ergänzend werden Subunternehmerketten auf maximal drei Glieder begrenzt, um unseriöse Geschäftsmodelle einzudämmen und die Kontrolle zu verbessern.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Naas kritisiert: „Das Vergaberecht wird immer weiter mit politischen Zusatzzielen überfrachtet.“ (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Naas kritisiert: „Das Vergaberecht wird immer weiter mit politischen Zusatzzielen überfrachtet.“ (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

© Andreas Arnold/dpa

Das schwarz-rote Vergabe- und Tariftreuegesetz sei ein Gesetz mit zwei Gesichtern, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Naas. Einerseits enthalte es richtige Erleichterungen bei den Vergabefreigrenzen. Andererseits werde dieser Fortschritt durch neue Tariftreuepflichten, Nachweispflichten, Kontrollrechte und Vorgaben zu Nachunternehmern erheblich relativiert. „Das Vergaberecht wird immer weiter mit politischen Zusatzzielen überfrachtet“, kritisierte Naas. Das mache Vergaben komplizierter, langsamer und für viele Unternehmen unattraktiver.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Andreas Lichert, begrüßte die höheren Schwellenwerte bei den Vergaben. Dadurch könnten viele Aufträge unbürokratischer vergeben werden. In den Regelungen zur Tariftreue zeige sich jedoch die Handschrift der SPD und der Versuch eines „Konjunkturprogramms für die Gewerkschaften“, ergänzte er. Dies konterkariere den angestrebten Bürokratieabbau.

Verhaltenes Lob von den Gewerkschaften 

Der Vorsitzende des DGB Bezirks Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, nannte das Gesetz einen „wichtigen Schritt“. Endlich mache die Tariftreueregelung einen Unterschied für die Beschäftigten. „Unternehmen, die gute, tarifgebundene Arbeitsplätze bieten, dürfen bei öffentlichen Vergaben nicht mehr benachteiligt sein“, erklärte Rudolph. Für wichtige Branchen wie Bauhauptgewerbe, Reinigungshandwerk, Sicherheitsdienstleistungen und Schulcatering müssten nun rasch die Rechtsverordnungen für die tariftreue Vergabe erlassen werden.

Auch der hessische Verdi-Gewerkschaftssekretär Guido Jurock sieht nach eigenen Worten „auf jeden Fall einen Fortschritt“ zum Vorgängergesetz. Es gebe aber noch offene Fragen, wie hoch die Latte bei den Arbeitsbedingungen gehängt werde. Hier seien mehr Faktoren wichtig als nur die Zahlung von Tariflohn.

Unternehmer befürchten Abschreckung

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) bewertet die Änderungen kritisch. „Zwar enthält die Reform mit höheren Vergabefreigrenzen richtige Ansätze zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge“, teilte der Verband mit. Zugleich drohen die verschärften Tariftreuepflichten und Haftungsrisiken, diese Fortschritte in der Praxis wieder zu entwerten. „Wer öffentliche Aufträge schneller, einfacher und wirtschaftlicher vergeben will, darf Unternehmen nicht mit neuen Tarif-, Kontroll- und Haftungspflichten abschrecken“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert.

Kommunen hoffen auf zügigen Einsatz der Sondervermögen-Mittel

Der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, Johannes Heger, sagte, die Gesetzesnovelle sei „auf jeden Fall eine Erleichterung“. Schließlich müsse das Geld aus dem Sondervermögen „zügig auf die Straße gebracht werden“. Heger ergänzte, die Überprüfung der Tariftreue dürfe vor allem für kleine Gemeinden nicht mit übermäßigem Aufwand verbunden werden.