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Nach Wahlabend in Raunheim: Papier geschreddert aufgefunden

Nach Schließung der Wahllokale werden im Rathaus von Raunheim zwei Säcke mit geschreddertem Papier entdeckt. Ob Wahlunterlagen betroffen sind, müssen Ermittlungen zeigen.

28.09.2026

Die Polizei nimmt zwei Müllsäcke mit geschreddertem Papier aus dem Rathaus mit. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

Die Polizei nimmt zwei Müllsäcke mit geschreddertem Papier aus dem Rathaus mit. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa

© Andreas Arnold/dpa

Nach einem Bürgerentscheid in Raunheim (Landkreis Groß-Gerau) ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Fälschung von Wahlunterlagen. Wie die Polizei mitteilte, stellte sie am Sonntagabend im Rathaus zwei Müllsäcke mit geschreddertem Papier sicher. Sie war demnach nach Schließung des Wahllokals im Rathaus von einem Mitarbeiter der Stadt über den Fund im Keller des Gebäudes informiert worden. 

Papierschnipsel in unterschiedlicher Farbe

Die Säcke befanden sich den Angaben zufolge in einem Raum, der für Müll und Aktenvernichtung genutzt wird. Die eingetroffenen Polizeistreifen stellten dort laut Mitteilung zwei Müllsäcke mit Papierschnipseln in unterschiedlicher Farbe sicher. Darunter habe sich auch ein grauer Umschlag mit der Aufschrift „Wahlsache“ befunden. 

Die Kriminalpolizei in Darmstadt hat die Ermittlungen übernommen. Ob es sich tatsächlich um Wahlunterlagen handelt und ob ein Bezug zu dem Bürgerentscheid über die Abwahl von Bürgermeister David Rendel (SPD) besteht, war zunächst unklar. Das müssten die weiteren Ermittlungen klären, so ein Sprecher der Polizei. Zuvor hatten mehrere Medien über das Thema berichtet.

Bürgerentscheid gescheitert

Der Bürgerentscheid über die Abwahl Rendels war am Sonntag gescheitert. Zwar stimmte eine deutliche Mehrheit gegen den Bürgermeister, das erforderliche Quorum wurde aber nicht erreicht. 

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Streit um die Rückzahlung von Provisionen, die an einen Mitarbeiter eines städtischen Eigenbetriebs gezahlt worden waren. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat aufgefordert, die bereits geleisteten Provisionszahlungen zurückzufordern. Rendel hatte dagegen argumentiert, dass dies Sache des Magistrats sei. Bei einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Darmstadt entschied das Gericht 2023 gegen Rendel.