12 Jahre Haft für Mordversuch mit Ameisensäure
Eine Frau aus Niedersachsen hat ihrem Ex-Mann Säure ins Gesicht geschüttet, um ihn zu töten. Der Mann überlebt den Angriff, erblindet aber nahezu komplett. Das Gericht schickt die Frau in Gefängnis.
Eine 27-jährige Frau muss für einen Mordversuch mit Ameisensäure für zwölf Jahre in Haft. (Archivbild)Julian Stratenschulte/dpa
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Regungslos nimmt sie ihre Strafe auf. Für einen Angriff mit hochkonzentrierter Ameisensäure auf ihren Ex-Partner muss eine 27-jährige Frau aus Niedersachsen für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte die Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Dem Opfer, das nach der Tat nahezu komplett erblindete, sprach das Gericht 250.000 Schmerzensgeld zu.
Nach Überzeugung der Strafkammer schüttete die Deutsche im November 2025 ihrem Noch-Ehemann im gemeinsamen Haus im Landkreis Wolfenbüttel hochkonzentrierte Ameisensäure ins Gesicht, um ihn zu töten. Der frühere Partner hatte sich endgültig von ihr trennen wollen und dafür die Scheidung eingeleitet. Der Mann überlebte die Attacke im Keller knapp. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. (Az: 9 Ks 112 Js 6742/25 (3/26))
Opfer nach 13 Operationen weiterhin nahezu komplett blind
Im Prozess hatte die Angeklagte den Mordversuch zurückgewiesen. Sie sprach von einem Kampf um die Flasche mit der Ameisensäure, bei dem ein Unfall passiert sei. Die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen ließen für die Richter aber nur den Schluss zu, dass die Angeklagte die Säure auf ihren Ex-Partner schüttete. Das Opfer wird nach derzeitigem Stand nach 13 Operationen nicht mehr richtig sehen und nur Hell und Dunkel unterscheiden können.
Ameisensäure wird als stark riechend und stechend beschrieben und unter anderem als Desinfektionsmittel oder auch in Reinigungsmitteln verwendet. In privaten Haushalten wird die Ameisensäure häufig zum Entkalken von Waschmaschinen verwendet. Kontakt mit der Säure oder konzentrierten Dämpfen reizt die Atemwege und Augen. Sie führt auf der Haut ab einer Konzentration über 10 Prozent zu teils schweren Verätzungen und Blasen. Nach Gerichtsangaben hatte die Säure eine Konzentration von 94 Prozent.
Angeklagte recherchierte zu Ameisensäure
In der Konstellation Aussage gegen Aussage ohne direkte Zeugen sprachen nach Einschätzung der Schwurgerichtskammer mehrere Indizien gegen die Angeklagte. Die Glaubwürdigkeit der Frau stellte der Richter infrage, weil ihre Version der Geschichte vor Gericht plötzlich stark von dem abwich, was sie zuvor in Vernehmungen gesagt hatte. Zentral war für das Gericht auch, dass die 27-Jährige im Internet zur Ameisensäure und möglichen Folgen bei Kontakt recherchiert hatte.
Das Opfer rettete sich am Tattag vor das Haus, wo ein Nachbar Erste Hilfe leistete und den Notruf wählte. Durch den Säureangriff erlitt der Mann Verätzungen unter anderem an den Augen, am Hals und an den Armen. „Man konnte der Netzhaut bei der Auflösung zusehen“, hatte ein Sanitäter als Zeuge ausgesagt.
Die Hornhäute beider Augen wurden durch die Säureeinwirkung zerstört, was zur Erblindung geführt habe. Wegen der Schwere der Verletzungen und der erheblichen Schmerzen musste der Geschädigte für mehrere Tage ins künstliche Koma versetzt und in einer Spezialklinik behandelt werden.
Richter sehen heimtückischen Mordversuch
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall für eine lebenslängliche Freiheitsstrafe plädiert. In der Anklage stand Habgier als Motiv im Zentrum, weil die Frau aus Sicht der Strafverfolger an 400.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung wollte. Für das Gericht ließ sich dies aber nicht eindeutig feststellen. Ein heimtückischer Mordversuch war es für die Kammer aber in jedem Fall, weil das Opfer im Keller arglos von hinten angegriffen wurde und keine Chance hatte, sich zu wehren.
„Das ist nicht ganz das Urteil, was wir uns erhofft hatten“, sagte der Vertreter der Nebenklage für das Opfer. Der Anwalt hatte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, was bei einer Gefängnisstrafe eine vorzeitige Haftentlassung deutlich erschwert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.