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Tödliche Raserei – Angeklagter in Mordprozess bedauert Tat

Mit Tempo 180 durch die Stadt, ein Toter, zwei Verletzte – jetzt steht der Unfallfahrer vor Gericht. Warum er wegen Mord angeklagt ist, wie er selbst den Fall sieht – und was sein Anwalt sagt.

17.02.2026

Der 21-Jährige räumte vor Gericht ein, dass er vor der Polizei floh und dabei einen tödlichen Unfall verursachte. Stefan Puchner/dpa

Der 21-Jährige räumte vor Gericht ein, dass er vor der Polizei floh und dabei einen tödlichen Unfall verursachte. Stefan Puchner/dpa

© Stefan Puchner/dpa

Im Prozess um eine tödliche Verfolgungsjagd mit der Polizei hat der 21-jährige Angeklagte den Tatablauf bestätigt. Er sei mit hohem Tempo vor der Polizei geflohen – habe aber niemanden verletzen oder töten wollen, sagte er vor dem Landgericht Kempten. Er habe Panik gehabt, von der Polizei aufgegriffen zu werden, aber das Gefühl, die Lage trotz des hohen Tempos unter Kontrolle zu haben, schilderte ein Gerichtssprecher die Aussage des Angeklagten, der den Vorfall ausführlich schilderte und Fragen beantwortete.

Ohne Führerschein unterwegs

Der 21-Jährige war am 23. August vergangenen Jahres nachts in Kaufbeuren mit einem 240 PS starken Wagen mit bis zu 180 Stundenkilometern durch das Stadtgebiet gerast, um einer Polizeikontrolle zu entgehen – er hatte keinen Führerschein. Nach eigenen Angaben hatte er zudem Kokain und Alkohol konsumiert, zudem gab es ein nicht abgeschlossenes Verfahren wegen Raubes.

Mehrfach riskierte er laut Staatsanwaltschaft Beinahe-Unfälle. Schließlich prallte er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der 20-Jährige am Steuer dieses Fahrzeugs starb noch an der Unfallstelle, seine beiden Mitfahrer wurden verletzt. Die Eltern des Getöteten verfolgten den Prozessauftakt als Nebenkläger.

Anklage wertet tödlichen Unfall als Mord 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unfallfahrer vor, dass er bei seiner halsbrecherischen Fahrt einen Unfall mit tödlichen Folgen für andere Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen habe. Sie hat den 21-Jährigen wegen Mordes sowie wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und weiteren Straftaten angeklagt.

Der Anwalt des Angeklagten, Daniel Nißle, betont: „Es war ein Unfall.“ Sein Mandant habe den Unfall nicht gewollt. „Es tut ihm wahnsinnig leid.“

Flucht bis nach Polen

Der Unfallfahrer war nach dem Crash zu Fuß geflüchtet. Er schilderte vor Gericht, er selbst sei unverletzt gewesen. Er habe auch seinen Beifahrer angesehen, der ebenfalls unverletzt wirkte. Deshalb habe er nicht damit gerechnet, dass im anderen Wagen jemand schwer oder gar tödlich verletzt sein könnte.

Er hatte, so berichtete der Angeklagte vor Gericht weiter, nach dem Unfall seinem Bruder seinen Standort geschickt; der Bruder holte ihn mit dem Auto in der Nähe des Unfallortes ab und half ihm bei der weiteren Flucht. Dafür wurde der Bruder bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Eine Fahndung vor Ort nach dem Unfallfahrer blieb erfolglos. Anfang September wurde der 21-Jährige dann in Polen unweit der ukrainischen Grenze festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem ist der deutsch-ukrainische Staatsangehörige in Untersuchungshaft.

Erinnerung an Ku’damm-Unfall

Unstrittig sei, dass sein Mandant den Wagen fuhr, er keinen Führerschein hatte und nach dem Unfall zu flüchten versuchte, sagte Anwalt Nißle. „Die Problematik liegt nicht in der Sachverhaltsaufklärung, sondern in der rechtlichen Bewertung“, sagt der Anwalt mit Blick auf den Mordvorwurf.

In einem allerdings anders gelagerten Fall hatten Gerichte ein tödliches Ende eines illegalen Autorennens als Mord gewertet. Bei dem Rennen war vor zehn Jahren am Kurfürstendamm in Berlin ein unbeteiligter Autofahrer getötet worden. Das Verfahren zog sich durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, der schließlich die Verurteilung des Unfallfahrers wegen Mordes bestätigte. Dieser und ein weiterer Autofahrer hatten sich auf dem Ku’damm ein Rennen geliefert, Ampeln ignoriert und teils Geschwindigkeiten um 160 Stundenkilometer erreicht.

Die Strafkammer in Kempten hat für den Fall zwei weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte am Dienstag kommender Woche gesprochen werden.