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Millionenklage nach umstrittener Wal-Rettungsaktion

Ein Unternehmer fordert nach der Rettung eines gestrandeten Buckelwals mehr als 1,35 Millionen Euro. Nun beschäftigt der Streit das Landgericht Schwerin.

04.10.2026

Die Bergung des im Frühjahr an der deutschen Ostsee gestrandeten Wals hat ein Nachspiel. (Archivbild)Christoph Reichwein/dpa

Die Bergung des im Frühjahr an der deutschen Ostsee gestrandeten Wals hat ein Nachspiel. (Archivbild)Christoph Reichwein/dpa

© Christoph Reichwein/dpa

Um die Kosten für den Transport des im Frühjahr gestrandeten Buckelwals in Höhe von mehr als einer Million Euro gibt es Streit. Wie das Landgericht Schwerin bestätigte, hat der maßgeblich beteiligte Unternehmer Fred Babbel die als Geldgeberin aufgetretene Karin Walter-Mommert auf Zahlung von rund 1,35 Millionen Euro verklagt. Die Klage sei Anfang September eingegangen. Zuerst hatte die „Ostsee-Zeitung“ berichtet.

Der von Fachleuten als schwer krank eingestufte Buckelwal war an der deutschen Ostseeküste gestrandet. Eine private Initiative brachte ihn zur Nordsee und ließ ihn dort ins Wasser. Kurz darauf wurde das Tier tot vor der dänischen Insel Anholt angespült. Experten hatten von Anfang an dazu geraten, den Wal in Ruhe sterben zu lassen. 

Babbels Tauchunternehmen hatte im Rahmen der Bergungsaktion Technik beschafft und war selbst mit eigenem Personal vor Ort. Er habe außerdem maßgebliche Konzepte erstellt und auch andere Unternehmen eingebunden, etwa um benötigte Schiffe zu organisieren, sagte Babbel der Deutschen Presse-Agentur. Er sei bei anderen Firmen teils in Vorleistung gegangen und sitze nun Monate nach der Aktion weiter auf Kosten.

Geldgeberin zeigt sich unzufrieden mit Ablauf

Walter-Mommert wiederum sagte der dpa, sie habe Vertrauen in die Rechtsprechung und verwies auf eine Website, auf der ein Anwaltsschreiben veröffentlicht wurde. Demnach macht sie Mängel bei der Bergungsaktion geltend.

Nach Angaben des Landgerichts Schwerin hat Babbel einen Gerichtskostenvorschuss von etwa 23.000 Euro geleistet. Zunächst stehe ein schriftliches Vorverfahren an, sagte ein Gerichtssprecher.

Walter-Mommert erhalte die Klageschrift und Gelegenheit zur Stellungnahme. „Dazu kann dann wieder die Klägerseite Stellung nehmen, und dann würde im Zweifel ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden, wenn die Parteien nicht einvernehmlich irgendwie eine Lösung finden“, so der Gerichtssprecher.

Schweriner Umweltministerium fordert ebenfalls Geld

Weiterer Geldgeber der umstrittenen Aktion war der Unternehmer Walter Gunz. Er habe freiwillig 300.000 Euro beigesteuert, teilte sein Anwalt auf Anfrage mit. Es gebe aber weitere Forderungen seitens Walter-Mommert, die Gunz nicht zahlen werde. So seien Kosten in erheblichem Umfang ohne vorherige Rücksprache, Abstimmung oder Genehmigung veranlasst worden. Walter-Mommert sagte hingegen, sie stelle keine Forderungen mehr an Gunz. Die Sache sei für sie beendet.

Das Schweriner Umweltministerium fordert ebenfalls Geld. Dabei geht es um rund 140.000 Euro, vor allem für Personalkosten infolge der behördlichen Begleitung der Aktion. Die vom Ministerium geltend gemachte Forderung hat Walter-Mommert nach eigener Aussage mangels Anspruchsgrundlage zurückgewiesen. Eine Rechnung sei bislang nicht gestellt worden. 

Das Ministerium verwies auf eine Erklärung, mit der die Initiative sich bereit erklärt habe, sämtliche Kosten zu übernehmen, einschließlich behördlicher Einsatzkosten. Der Anwalt von Gunz erklärte, eine Kostenzusage, die eine Anwältin an das Ministerium geschickt habe, habe Gunz weder gesehen noch freigegeben.