Messerangriff auf 87-jährige Mutter - Freispruch für Sohn
Als seine Mutter nicht mehr allein in ihrer Wohnung bleiben konnte, nahm der Sohn die 87-Jährige auf. Doch die Pflege eskalierte schließlich in Gewalt.
Rund zwei Jahre nach einem Messerangriff auf seine damals 87 Jahre alte Mutter stand ein 62-Jähriger vor Gericht. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa
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Ein 62-jähriger Berliner ist nach einem Messerangriff auf seine pflegebedürftige Mutter freigesprochen worden. Es sei nicht auszuschließen, dass seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat aufgehoben war und er somit nicht schuldfähig gewesen sei, befand das Amtsgericht Tiergarten. Damit folgte es den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der 62-Jährige sagte in seinem Geständnis, er könne sich nicht erklären, wie es zu der Tat kam, und bedauere diese zutiefst.
Der Angeklagte hatte im September 2024 in der gemeinsam bewohnten Wohnung in Berlin-Spandau zu einem Küchenmesser gegriffen und seine damals 87 Jahre alte Mutter durch Stiche am Hals schwer verletzt. Unmittelbar darauf rief er selbst die Polizei. Das Leben der Frau konnte gerettet werden. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung.
„Wir wussten nicht, was uns erwartet“
Weil die pflegebedürftige und an Demenz erkrankte Seniorin nicht mehr allein in ihrer Wohnung bleiben konnte, nahmen der Sohn und seine Lebensgefährtin die Mutter zu sich in eine Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung auf. Doch es habe sich bald massive Überforderung eingestellt - „wir wussten nicht, was uns erwartet“.
Da er Nachtschicht arbeitete, habe er über Wochen hinweg tagsüber kaum Schlaf gefunden. Zunehmend habe er Alkohol konsumiert. Einen Platz in einem Pflegeheim habe er nicht finden können - „Mutter wollte auch nicht“. Sie hätten aktuell keinen Kontakt mehr.
Nach einem psychiatrischen Gutachten lagen bei dem Sohn damals eine Anpassungsstörung und Alkoholabhängigkeit vor. Der Mann, der nie durch Gewalt aufgefallen sei, habe sich in einer Ausnahmesituation befunden und sei nicht in der Lage gewesen, sich Hilfe zu holen. Abrupt sei es zu der Tat gekommen - „ein schwerwiegender Affekt“. Danach sei der Sohn in einem Krankenhaus wegen Depressionen behandelt worden.