Missbrauch am Erfurter Gymnasium – Richter: „Fassungslos“
Er soll das Machtgefälle als Lehrer und die Unerfahrenheit von Schülerinnen ausgenutzt haben. Warum der Fall Fragen zum Schulsystem aufwirft und warum es eigentlich noch ein weiteres Opfer gibt.
Der frühere Lehrer wurde wegen dutzendfachen Missbrauchs von Schülerinnen zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Marie Frech/dpa
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Über Jahre hinweg hat sich ein damaliger Lehrer eines Erfurter Gymnasiums an Schülerinnen vergangen und ist deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass der heute 58-Jährige sich als Lehrer in 69 Fällen an drei Schutzbefohlenen vergangen hat. Dabei ging es um Fälle im Zeitraum von 2013 bis 2025. Alle drei Opfer traten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf. Sie waren bei Beginn der Taten im jugendlichen Alter.
Keine Verurteilung wegen Vergewaltigungsvorwürfen
Freigesprochen wurde er von dem Vorwurf, er habe in zwei Fällen eine der Schülerinnen vergewaltigt. Der Freispruch an dieser Stelle rühre nicht daher, dass die Kammer der Aussage der Nebenklägerin dazu keinen Glauben schenke, sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. Allerdings könnten die angeklagten zwei Fälle von Vergewaltigung nicht zweifelsfrei belegt werden. Eine Revision ist möglich.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt, die Verteidigung zwei Jahre Haft. Der Mann hatte den Missbrauch im Verfahren weitgehend eingeräumt, die Vergewaltigungsvorwürfe bestritt er. Eine Revision ist möglich.
„Das sind Taten, die durch nichts, aber durch gar nichts zu rechtfertigen sind“, betonte Pröbstel. Der 58-Jährige habe sich in mehrerer Hinsicht als Lehrer „völlig disqualifiziert“, so Pröbstel weiter. Die Schülerinnen seien nicht in der Lage gewesen, dem Angeklagte etwas entgegenzusetzen. Es sei nicht um Beziehungen auf Augenhöhe gegangen. Es sei die Aufgabe des früheren Religions- und Musiklehrers gewesen, klare Grenzen zu ziehen.
Nebenklägerinvertreterin: „Ein Zeichen setzen“
Nach der Verhandlung erklärte Rechtsanwältin Antonia Sturma auch im Namen ihrer Mandantin - die heute erwachsene erste betroffene damalige Schülerin: „Wir wünschen uns, mit dem Urteil ein Zeichen setzen zu können, dass Betroffene von institutionalisiertem Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt auch noch nach vielen Jahren eine Stimme finden können.“
Auf die Spur des 58-Jährigen waren die Ermittler wegen eines anderen Missbrauchsfall eines damaligen Lehrerkollegen an derselben Schule gekommen. Diesen hatte das Landgericht Erfurt bereits Ende Oktober vergangenen Jahres wegen des langjährigen Missbrauchs einer Schülerin zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Das Opfer in diesem Verfahren hatte sich laut Gericht dem nun Verurteilten anvertraut. Doch dieser habe statt zu helfen pornografische Bilder von ihr verlangt, so Pröbstel. Mit ihr gebe es eigentlich ein viertes Opfer. Doch dieses Verfahren sei nach entsprechender Möglichkeit der Strafprozessordnung eingestellt worden.
Richter: „Verknüpfung macht fassungslos“
„Allein diese Verknüpfung lässt einen schon relativ fassungslos zurück“, so Pröbstel. Er habe als langjähriger Vorsitzender der Jugendschutzkammer schon viele Missbrauchsverfahren verhandelt. Aber besonders mit Blick auf die Geschehnisse an der Schule sagte er: „Man wird doch nachdenklich, was in unserer Gesellschaft eigentlich schiefläuft.“ Seit Jahren sei an dem Gymnasium getuschelt worden.
Gymnasium meldet sich zu Wort
Der damalige Schulleiter räumte nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals zum 1. Dezember 2025 seinen Posten. Unter neuer Leitung veröffentlichte das Gymnasium auf seiner Website am Donnerstag eine Stellungnahme. Darin betonte die Schule, dass eine Aufarbeitung mit externer Unterstützung im Gange sei und Strukturen, Abläufe und Verantwortlichkeiten kritisch überprüft würden. Missbrauch auf jeglicher Ebene solle nicht wieder geschehen können.
Ministerium verlangt Schutzkonzepte von Schulen
Das Thüringer Bildungsministerium wiederum hatte in Reaktion auf die Missbrauchsfälle eine Frist für Schulen allgemein zur Vorlage eines sogenannten Schutzkonzepts vorverlegt: Die Bildungseinrichtungen müssen nun bis Ende 2026 schriftlich Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt an der jeweiligen Schule vorlegen.
Bildungsminister Christian Tischner (CDU) hatte im Dezember betont, dass Schulleitungen zum Handeln verpflichtet seien, wenn Verdachtsfälle an Schulen bekannt würden. Jedem Gerücht sollte in der gebotenen Form nachgegangen werden, ohne jemanden vorzuverurteilen.
Pröbstel: „Unter Teppich kehren, geht nach hinten los“
„Papier ist geduldig, so etwas muss man mit Leben füllen“, betonte Pröbstel bei der Urteilsverkündung mit Blick auf solche Konzepte. Schulen müssten ihren Schülerinnen und Schülern das Gefühl geben: „Wenn was ist, kann ich mich auch an die Schule wenden.“ Dinge wegen des Rufs der Schule unter den Teppich zu kehren, das gehe nach hinten los.
Fallstudie: Betroffene erkennen Missbrauch oft erst im Nachhinein
Ende 2025 veröffentlichte die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauchs eine Fallstudie zu sexualisierter Gewalt und Schulen. Dafür wurden 133 Berichte von Betroffenen betrachtet, die zwischen 1949 und 2010 sexualisierte Gewalt in der Schule erlebt haben.
Die zentrale Erkenntnis: In vielen Fällen sexualisierter Gewalt an Schulen standen Betroffene in der Vergangenheit alleine, oft hätten Lehrkräfte oder anderes schulisches Personal nicht interveniert. Bei der Auswertung sei auch eine Häufung vermeintlich romantischer Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern auffallend gewesen: „Oft war es den Betroffenen erst im Nachhinein möglich, die Manipulation zu erkennen und den Missbrauch zu benennen.“