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Mann soll Teenager zu Brandanschlag angestiftet haben

Ein junger Mann soll Jugendliche über Chats zu schweren Straftaten angestiftet haben. Er sitzt in U-Haft. Ein BGH-Beschluss gibt Einblick in die Ermittlungen gegen eine mutmaßlich sadistische Gruppe.

20.10.2026

Der Jugendliche soll in Chat-Gruppen zu Gewalttaten angestiftet haben. (Symbolbild)Sebastian Kahnert/dpa

Der Jugendliche soll in Chat-Gruppen zu Gewalttaten angestiftet haben. (Symbolbild)Sebastian Kahnert/dpa

© Sebastian Kahnert/dpa

Der mutmaßliche Anführer einer sadistischen Online-Gruppe soll einen 15-Jährigen zu einem Brandanschlag auf eine Garagenanlage in Schweden angestiftet haben. Bei der Tat seien das Gebäude und 18 Autos zerstört worden, wie aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer Haftprüfung des Beschuldigten hervorgeht. Der junge Mann sitzt seit seiner Festnahme im März in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte, dessen soziale Kontakte sich überwiegend auf das Internet beschränkten, hing dem Beschluss zufolge einer verfestigten rechtsradikalen, antisemitischen und staatsfeindlichen Gesinnung an. Er soll sich spätestens im Mai 2024 der Gruppe „1414“ angeschlossen haben, deren Ziel es war, über Chats andere Mitglieder und Dritte dazu zu bringen, schwere Straftaten - „namentlich Gewalt-, Sexual- und Brandstiftungsdelikte“ - zu verüben.

„Rechtsradikale und antisemitische Gesinnung“

Gruppenmitglieder, darunter der Beschuldigte, sollen „Vertrauensbeziehungen zu jungen, psychisch labilen Mädchen“ aufgebaut und diese dazu gedrängt haben, sich selbst körperlich zu verletzen oder sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Die Mädchen sollten diese Aktivitäten filmen und die Aufnahmen einzelnen Mitgliedern zur Verfügung stellen, die sie dann weiter verbreiteten.

Der Beschuldigte rückte kurz nach seinem Beitritt zur Gruppe in den Kreis der leitenden Mitglieder auf, heißt es weiter im Beschluss. Nach der Verhaftung von drei schwedischen und dänischen Gründungsmitgliedern wurde er demnach alleiniger Anführer. Als solcher soll er versucht haben, mit Gewalttaten „aus seiner rechtsradikalen und antisemitischen Gesinnung heraus staatliche und gesellschaftliche Institutionen zu schwächen und die Bevölkerung zu verunsichern“ - vor allem durch Brandanschläge.

Bundesanwaltschaft ermittelt

Vor diesem Hintergrund soll er übers Internet Kontakt mit dem 15 Jahre alten Schweden aufgenommen haben. „Er überzeugte diesen, in seiner schwedischen Heimat einen Brandanschlag für die Gruppierung zu verüben“, steht im Beschluss. Der schwedische Jugendliche filmte demnach die Brandlegung in der Garage und streamte die Aufnahmen live im Internet.

Die Bundesanwaltschaft hatte im August mitgeteilt, dass sie die Ermittlungen gegen den jungen Mann von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen hatte. Die Karlsruher Behörde wirft ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen sowie in einer kriminellen Vereinigung vor. Außerdem wird ihm unter anderem Anstiftung zum Mord und zu Brandstiftung zur Last gelegt.