Tödliche Messerattacke in Flüchtlingsheim: Prozess gestartet
Nach dem Tod eines 27-Jährigen in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau hat das Verfahren gegen einen 24-Jährigen begonnen. Das Gericht muss auch über seine Schuldfähigkeit entscheiden.
Vor dem Landgericht Kassel geht es auch um die Frage, ob der mutmaßliche Täter schuldunfähig war. (Archivbild)Swen Pförtner/dpa
© Swen Pförtner/dpa
Nach einem Streit soll ein 24 Jahre alter Afghane in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner-Kreis) einen 27-jährigen Landsmann heimtückisch ermordet haben. Vor dem Landgericht Kassel hat nun der Prozess gegen den Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in dem Sicherungsverfahren vor, den 27-Jährigen im Zustand der Schuldunfähigkeit erstochen zu haben.
Laut Anklage eskalierte am Abend des 24. März in der Gemeinschaftsküche der Einrichtung ein Streit zwischen den beiden Männern. Der Beschuldigte soll dabei unvermittelt mit einem Messer zweimal auf den Rücken seines Opfers eingestochen haben. Der 27-Jährige habe anschließend versucht, nach draußen zu fliehen, führte die Staatsanwaltschaft aus.
Draußen noch etliche Male auf Opfer eingestochen
Auf einer an das Gebäude angrenzenden Rasenfläche habe der Jüngere ihn eingeholt und dann noch etliche Male im Brust-, Hals und Kopfbereich auf ihn eingestochen. Das Opfer starb noch vor Ort. Der Angeklagte flüchtete nach der Tat zunächst, wurde aber kurze Zeit später gefasst.
Die Verteidigerin des 24-Jährigen räumte die Tat in einer Einlassung ein. Ihr Mandant habe angenommen, dass der Getötete seit vielen Jahren eine Beziehung zu seiner Frau unterhalten habe und er dadurch entehrt worden sei. Weil er es nicht mehr ausgehalten habe, eine solche Scham zu erleben, habe er den Mann getötet. Der Angeklagte bestätigte diese Angaben, erklärte aber zugleich: „Er hat sich selbst getötet. Ich habe nichts gemacht.“
Paranoide Schizophrenie diagnostiziert
Bei dem Beschuldigten wurde laut Anklage im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er habe die Tat daher wahrscheinlich im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, so die Staatsanwaltschaft.
Untergebracht ist er vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts muss in dem Sicherungsverfahren nun prüfen, ob die Voraussetzungen einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen. Bis Ende Oktober sind zunächst drei weitere Verhandlungstermine angesetzt.