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Mädchen über soziale Medien missbraucht - mehrjährige Haft

Die Polizei beschlagnahmt in der Wohnung eines Mannes in Berlin-Marzahn massenhaft Kinderpornografie. Der Verdächtige bleibt zunächst frei - und begeht am Computer erneut Straftaten.

15.07.2026

Ein 51-Jähriger, der gezielt sexuelle Kontakte mit Minderjährigen über das Internet aufnahm, wurde in Berlin verurteilt. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa

Ein 51-Jähriger, der gezielt sexuelle Kontakte mit Minderjährigen über das Internet aufnahm, wurde in Berlin verurteilt. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa

© Jens Kalaene/dpa

In einem Fall von sogenanntem Cybergrooming ist ein 51-jähriger Mann in Berlin zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten unter anderem des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind sowie des Erwerbs, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig. Unter Cybergrooming wird die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet verstanden.

Der 51-Jährige habe über Messengerdienste Mädchen im Alter von acht bis zwölf Jahren kontaktiert und sie dazu gebracht, ihm Bilder mit sexuellen Inhalten zu schicken, sagte die Vorsitzende Richterin. In Chats mit den Kindern habe er sich als gleichaltrig ausgegeben und Mädchen dazu gebracht, intime Aufnahmen von sich anzufertigen und ihm zu schicken. Solche Taten „können Kinder nachhaltig schädigen“.

Im Prozess ging es um 17 Taten in der Zeit von September 2024 bis Anfang Juni 2025. Betroffen waren laut Anklage 15 Mädchen. Bei Durchsuchungen in seiner Wohnung in Berlin-Marzahn seien zudem Missbrauchsdarstellungen von Kindern „in einem extrem großen Umfang“ entdeckt worden, hieß es.

„Knapp acht Tage Kinderpornografie“

Der Angeklagte hatte sämtliche Vorwürfe zugegeben. Er sei pädophil und habe damals „nicht nachgedacht“, so der 51-Jährige. Inzwischen sei ihm bewusst, „dass man es nicht machen soll, ich schäme mich“. Er wolle sich in eine Therapie begeben.

Polizisten hatten nach Strafanzeigen bei dem Angeklagten im November 2024 rund 6.600 kinderpornografische Bild- und fast 6.700 kinderpornografische Videodateien sichergestellt. Es handele sich um eine Länge von „knapp acht Tage Kinderpornografie“, sagte die Staatsanwältin.

Weiterhin Missbrauchsdarstellungen von Kindern beschafft

Der 51-Jährige blieb damals auf freiem Fuß - „doch im Folgemonat hat er erneut mit Kindern gechattet“, so die Richterin. Der Mann habe sich auch weiterhin Kinderpornografie beschafft. Diese sei bei einer zweiten Durchsuchung im Juni 2025 gefunden worden. Seit Mitte März dieses Jahres befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe sowie eine Therapieauflage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.