Linksextremer verweigert Aussage: BGH bestätigt Beugehaft
Wer als Zeuge vor Gericht steht, hat nur bedingt das Recht, die Aussage zu verweigern. Im Fall eines 40-Jährigen galt dieses Recht nicht. Das oberste Gericht hat eine Beschwerde des Mannes verworfen.
Im Prozess gegen Lina E. und weitere Angeklagte sprach das OLG Dresden 2023 das Urteil. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa
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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) bleibt es dabei: Ein verurteilter Linksextremist muss in Beugehaft, weil er im Prozess gegen weitere Mitglieder der sogenannten Hammerbande die Aussage verweigert hat. Eine Beschwerde des 40-Jährigen verwarf der BGH Ende Mai, wie das Karlsruher Gericht nun mitteilte.
2023 zu Haftstrafe verurteilt
Der Mann war einer der Mitangeklagten im Prozess gegen Lina E.. 2023 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Dresden (OLG) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Er war der Entscheidung zufolge an einem Angriff der „Hammerbande“ und dem Auskundschaften eines Opfers beteiligt.
In einem neuen Prozess müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen Vereinigung vor dem OLG verantworten, darunter Johann G., der neben Lina E. als Kopf der Gruppierung gilt.
Der 40-Jährige sollte Ende März als Zeuge in dem Prozess aussagen, verweigerte dies jedoch. Die Richter erkannten kein unbeschränktes Auskunftsverweigerungsrecht an. Neben einer sechsmonatigen Beugehaft ordneten sie ein Ordnungsgeld und die Übernahme verursachter Kosten an, um eine Aussage zu erzwingen. Diese finanziellen Maßnahmen waren laut BGH - anders als die Beugehaft - jedoch unzulässig.
Auch Rechtsextremist verweigerte Aussage
Mitte März hatte bereits ein anderer Zeuge die Aussage in dem Prozess verweigert. In dem Fall handelte es sich um einen 22-jährigen mutmaßlichen Rechtsextremisten. Er ist im Verfahren gegen die Gruppierung „Sächsische Seperatisten“ angeklagt. Auch er schwieg trotz Androhung von Beugehaft. Als Grund gab er „Erlebnisse“ mit der Justiz und der Generalbundesanwaltschaft an.