dpa

Linke befürchtet Chaos durch „Kommualerprobungsgesetz“

Kann jetzt jeder machen, was er will? Sachsens Regierung will den Kommunen mehr Luft für Entscheidungen lassen und setzt auf deren Experimentierfreude. Doch es gibt auch warnende Stimmen.

04.06.2026

Die Linken befürchten als Folge des sogenannten Kommunalerprobungsgesetzes Chaos im Freistaat (Symbolbild).Bernd Wüstneck/dpa

Die Linken befürchten als Folge des sogenannten Kommunalerprobungsgesetzes Chaos im Freistaat (Symbolbild).Bernd Wüstneck/dpa

© Bernd Wüstneck/dpa

Die Linke im Sächsischen Landtag befürchtet Chaos als Folge des sogenannten Kommunalerprobungsgesetzes. Es soll Kommunen die Möglichkeit einräumen, von landesrechtlichen Vorgaben befristet abzuweichen und neue Lösungen für die eigene Aufgabenerfüllung zu erproben. „Mit diesem Gesetz erhalten die Städte und Gemeinden den Freiraum und die Experimentiermöglichkeit, um innerhalb von Sonderprojekten Standards und Vorgehensweisen der Verwaltung für Bürger und Unternehmen moderner, digitaler und unkomplizierter zu gestalten“, hatte Innenminister Armin Schuster (CDU) das Ende April vorgestellte Gesetz gepriesen. 

Laut Innenministerium wird damit ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages umgesetzt - Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Eigenverantwortung. 

Linke: Gesetz würde Landesrecht faktisch außer Kraft setzen

Linke-Politiker Rico Gebhardt sieht das anders. „Ich kann verstehen, dass die Staatsregierung möglicherweise überholte Regeln suchen und abschaffen will, um die Kommunen zu entlasten. Dieser Entwurf geht aber weit darüber hinaus. Er erlaubt es Bürgermeistern, Landräten und Verwaltungsapparaten, einen erheblichen Teil des Landesrechts faktisch außer Kraft setzen zu lassen.“ Die Formulierungen des Gesetzes seien so weitgehend und unbestimmt, dass Ministerien entsprechende Anträge nur in Ausnahmefällen ablehnen könnten. Der Landtag als Gesetzgeber bleibe außen vor.

Kein geordneter Bürokratieabbau, sondern Chaosstiftung

Gebhardt zufolge müssten auch die Gemeinde- und Kreisräte eingebunden werden. Ehrenamtliche kommunale Mandatsträger seien auf transparente Verfahren, nachvollziehbare Entscheidungen sowie Informations- und Kontrollrechte angewiesen. „Für Bürgerinnen und Bürger hätte das Gesetz ebenfalls erhebliche Folgen. Wenn sogar Standards für Beteiligung und Transparenz unter „Experimentiervorbehalt“ stünden, entstehe ein kaum überschaubarer Flickenteppich. „Dann gelten Regeln in manchen Städten oder Landkreisen noch, während sie in der Nachbarkommune außer Kraft sind. Das wäre kein geordneter Bürokratieabbau, sondern Chaosstiftung.“

Linke sehen Standards in Frage gestellt

„Genauso gut könnte die Staatsregierung alle Geländer entfernen lassen, um anhand von Abstürzen herauszufinden, welche notwendig sind“, brachte Gebhardt einen Vergleich. Wenn gesetzliche Regelungen tatsächlich unnötig oder überholt sind, könne nur der Gesetzgeber sie ändern oder aufheben. Ministerien seien dazu nicht ermächtigt. „Städte, Gemeinden und Landkreise leiden nicht unter zu viel Demokratie, sondern an Unterfinanzierung, Personalmangel, Investitionsstau und Aufgabenüberlastung. Statt diese strukturellen Ursachen anzugehen, stellt die Staatsregierung demokratische und rechtsstaatliche Standards infrage.“