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Leugnung des Existenzrechts Israels soll strafbar werden

Hessen setzt sich für eine neue Strafvorschrift gegen Leugner des Existenzrechts des jüdischen Staates ein. Ein Gesetzentwurf soll bewusst am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht werden.

23.04.2026

Der Gesetzentwurf wurde bei einem Termin bei der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt vorgestellt. (Symbolfoto) Arne Dedert/dpa

Der Gesetzentwurf wurde bei einem Termin bei der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt vorgestellt. (Symbolfoto) Arne Dedert/dpa

© Arne Dedert/dpa

Mit einem Gesetzentwurf setzt sich die hessische Landesregierung dafür ein, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar wird. Der Gesetzentwurf soll am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht werden, wie Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sagte. 

„Wer das Existenzrecht Israels leugnet oder gar zur Beseitigung Israels aufruft und damit antisemitische Gewalt oder Willkürmaßnahmen befördert, soll künftig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Rhein. Es gehe nicht darum, Kritik an der israelischen Regierung zu unterbinden. Sondern Antisemitismus, der sich als solche tarne. 

Der Entwurf solle klarmachen, dass die Meinungsfreiheit Grenzen habe. Er werde bewusst am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht, dem Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Die große Hoffnung sei, dass es eine Mehrheit für die Initiative gebe und sie so den Bundestag erreiche, sagte Rhein. In dem Entwurf vorgesehen seien Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis fünf Jahren. 

Was könnte künftig strafbar sein?

Als Beispiel, welche Handlung künftig strafbar sein könnte, nannte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) das Zeigen von Landkarten, auf denen der Staat Israel durchgestrichen sei. Je nach Zusammenhang könne auch die Formulierung „From the river to the sea“ darunter fallen - wenn etwa klargemacht werde, dass in diesem Gebiet keine Jüdinnen und Juden mehr sein sollen. Gemeint ist die Region vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.

Entsprechende Äußerungen gab es beispielsweise auf israelkritischen Demonstrationen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und der Gegenreaktion. Bisher ist die Leugnung des Existenzrechts des jüdischen Staates nicht prinzipiell strafbar, kann aber strafrechtlich verfolgt werden, etwa als Volksverhetzung. 

„Rechtssystem ist Situation nicht gewachsen“

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, erklärte, der Aufruf zur Vernichtung des israelischen Staates, der hunderttausendfach auf deutschen Straßen geäußert worden sei, sei bisher strafrechtlich nicht geregelt. Judenhass trete vermehrt als sogenannter „Antizionismus“ auf, der sich vorgeblich nur gegen den israelischen Staat richte. Aktuell sei das deutsche Rechtssystem dem nicht gewachsen. Daher begrüße er den Vorstoß aus Hessen.

Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, Benjamin Graumann, sprach von einem wichtigen, aber späten Schritt. Seit dem Angriff auf Israel habe der Antisemitismus ein Ausmaß erreicht, das die schlimmsten Alpträume übertroffen habe. 

„Wir haben die Hoffnung, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, jüdisches Leben mehr zu schützen. Es reicht allerdings noch nicht aus, sondern kann nur ein Anfang sein“, sagte Graumann. Nötig seien mehr Investitionen in Bildung. „Wir brauchen die Zivilgesellschaft, die aufsteht, die sich wehrt“, sagte Graumann.