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Leinenpflicht für Hunde: Was Halter jetzt beachten müssen

Ab wann Hunde in Niedersachsen und Bremen an die Leine müssen, wo Ausnahmen gelten und welche Bußgelder drohen – das sollten Halter jetzt wissen.

14.03.2026

In Niedersachsen und Bremen gilt bald wieder Leinenpflicht für Hunde. (Symbolbild)Christophe Gateau/dpa

In Niedersachsen und Bremen gilt bald wieder Leinenpflicht für Hunde. (Symbolbild)Christophe Gateau/dpa

© Christophe Gateau/dpa

Unbeschwert und frei durch Wiesen und Wälder streunen – das dürfen Hunde in Niedersachsen und Bremen bald vorerst nicht mehr. Denn wie jedes Jahr zum Beginn der Brut- und Setzzeit gilt die Anleinpflicht für Hunde. Ab wann Vierbeiner an die Leine müssen und was Halterinnen und Halter sonst noch wissen sollten.

Wann gilt die Leinenpflicht in Niedersachsen und Bremen?

Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Halter mit ihren Hunden in Niedersachsen an der Leine spazieren gehen. Denn dieser Zeitraum ist die gesetzlich festgelegte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere.

In Bremen beginnt die Pflicht schon etwas früher: Vom 15. März bis zum 15. Juli müssen Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften an die Leine.

Wo müssen Hunde angeleint werden?

Die Anleinpflicht gilt in der sogenannten freien Landschaft. Dazu zählen Wälder, Wiesen, Felder, Gewässer sowie nicht öffentliche Feld- und Waldwege. Denn auch wenn diese Flächen innerhalb eines Ortes liegen, gelten sie rechtlich als freie Landschaft. Nicht dazu gehören Straßen, Gebäude, Gärten oder innerörtliche Parkanlagen.

Zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Regeln etwa für Parks, Spielplätze oder touristische Gebiete festlegen, in denen Hunde ganzjährig angeleint spazieren müssen.

Gibt es Ausnahmen?

Die Vorschriften gelten nicht für alle Hunde. In Niedersachsen sind unter anderem Jagdhunde während der rechtmäßigen Jagdausübung von der Anleinpflicht ausgenommen. Auch Diensthunde von Polizei oder Zoll, Hütehunde bei der Arbeit sowie Blindenführhunde dürfen ohne Leine geführt werden, solange sie tatsächlich im Einsatz sind.

Überdies bieten einige Städte und Gemeinden spezielle Freilaufflächen an. Diese sind ausgewiesen und Hunde dürfen dort auch während der Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen. 

Muss mein Hund im Park eine Leine tragen?

Parkanlagen im Ort, die zwischen Gebäuden platziert sind, fallen nicht unter die sogenannte freie Landschaft. Daher besteht zunächst keine Leinenpflicht. Allerdings steht es den Gemeinden selbst frei, eigene Regeln zu erlassen. Meist stehen in den Parkanlagen Hinweisschilder, welche die Halter genauer informieren.

Darf mein Hund in Seen und Flüssen baden?

An vielen Gewässern gilt zwar eine Anleinpflicht, ein generelles Badeverbot für Hunde besteht jedoch in der Regel nicht. Badespaß mit Hund ist somit grundsätzlich erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Einige Badeseen verfügen über speziell ausgewiesene Hundestrände, an denen Vierbeiner willkommen sind. In Schutzgebieten für Wildtiere hingegen ist das Baden mit Hund häufig verboten. Welche Regeln im Einzelfall gelten, zeigen meistens Hinweisschilder vor Ort. Auch die zuständige Gemeinde kann Auskunft geben.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer seinen Hund während der Leinenpflicht frei laufen lässt, riskiert ein Bußgeld. In Niedersachsen kann ein Verstoß mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, ob tatsächlich ein Wildtier gestört oder gefährdet wurde.

Warum gibt es die Leinenpflicht?

Der wichtigste Grund für die Vorschriften ist der Schutz von Wildtieren während der für sie sensibelsten Zeit des Jahres. Viele Tiere brüten am Boden oder ziehen ihren Nachwuchs in Wiesen und Feldern groß. Junge Rehe, Hasen oder Vögel bleiben bei Gefahr oft regungslos liegen und sind deshalb besonders gefährdet.

Frei laufende Hunde können die Tiere aufscheuchen, verletzen oder im schlimmsten Fall sogar töten. Bereits kurze Störungen durch Hunde können dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen. Die Leinenpflicht soll solche Situationen verhindern und trotzdem einen ausgelassenen Spaziergang in der Natur ermöglichen.