Legionellen-Befall und zwei Tote: Bislang keine Ermittlungen
Zwei Menschen sterben in einer Seniorenwohnanlage. Das Gesundheitsamt bestätigt einen Zusammenhang mit Legionellen. Was sagt der Betreiber?
Nach einem Befall mit Legionellen in einem Wohnhaus für Senioren in Berlin untersucht das Gesundheitsamt Wasserproben. Sebastian Christoph Gollnow/dpa
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Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt bislang nicht zu den zwei Todesfällen nach dem Befall mit Legionellen in einem Seniorenwohnhaus in Berlin-Tegel. Das teilte ein Behördensprecher auf Anfrage mit. Auch bei der Polizei gibt es kein sogenanntes Todesermittlungsverfahren.
Das zuständige Gesundheitsamt Reinickendorf geht unterdessen davon aus, dass die Legionellen zu den beiden Todesfällen führten. „Der Tod an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung ist meldepflichtig, insofern erübrigt sich die Untersuchungsnotwendigkeit durch das Gesundheitsamt, der Zusammenhang ist in solchen Fällen evident und sicher“, sagte Amtsleiter Patrick Larscheid. Zuvor hatten „Tagesspiegel“ und RBB berichtet.
Die landeseigene Wohnungsgesellschaft Berlinovo, die das Haus betreibt, teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Der Berlinovo liegen Stand heute keine Erkenntnisse vor, dass die Todesursachen im direkten Zusammenhang mit den Legionellen stehen.“ Der Legionellen-Befall war aufgefallen, weil fünf Mieter ins Krankenhaus kamen. Zwei von ihnen starben, drei wurden wieder entlassen.
Schon früherer Legionellen-Befall
Nach Angaben von Amtsarzt Larscheid besteht das Legionellen-Problem in der Anlage aber schon länger. Bereits im Januar sei das Gesundheitsamt Reinickendorf „im Rahmen der Informationspflichten im Infektionsschutzgesetz über einen Legionellen-Befund“ informiert worden. Der Amtsarzt bestätigte „Tagesspiegel“-Informationen, wonach dadurch ein Bewohner erkrankt war.
Von der Berlinovo hieß es dazu, es sei im Februar zu einer Legionellen-Erkrankung bei einer Bewohnerin in dem Objekt gekommen. „Die Mieterin ist wieder genesen“, teilte ein Unternehmenssprecher mit. Die Bewohner seien kurzfristig informiert worden und das Notfallmanagement vor Ort habe eine weitergehende Infektionsgefahr verhindert.
Ärzte und Labor müssen informieren
Ärzte und Labor sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, solche durch Legionellen verursachten Erkrankungen und Todesfälle den Gesundheitsämtern zu melden.
Legionellen sind Bakterien, die auf Menschen übertragen werden können, wenn sie über zerstäubtes Wasser in die Luft und die Lunge gelangen. Das kann durch Duschen, Luftbefeuchter oder über Wasserhähne geschehen. Bei Menschen können Legionellen grippeartige Beschwerden bis hin zu schweren Lungenentzündungen auslösen. Besonders anfällig sind Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, Herz- und Lungenleiden sowie alte Menschen.
Eine Petrischale mit Proben von Legionellen. (Symbolbild) picture alliance / dpa
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