Mord auf Hochzeitsfest - Lebenslange Haft für Todesschützen
Vor den Augen zahlreicher Gäste erschießt ein junger Mann den Vater seiner Ex. Ein Akt der Selbstjustiz, urteilt das Landgericht in Nürnberg. Wieso der Fall damit noch nicht abgeschlossen ist.
Der Mord war heimtückisch und der Angeklagten handelte aus niedrigen Beweggründen, urteilte das Landgericht. (Archivbild)Daniel Karmann/dpa
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Auf einer Hochzeitsfeier zieht ein junger Mann eine Pistole und schießt dem Vater seiner Ex-Lebensgefährtin sechsmal in den Rücken - ein heimtückischer Mord, für den der 27-Jährige nach einem Urteil des Nürnberger Landgerichts nun eine lebenslange Haftstrafe verbüßen muss. „Die Tat hatte Hinrichtungscharakter“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Zaar.
Zwischen den beiden Familien schwelte demnach jahrelang ein erbitterter Streit, der schließlich in der Bluttat gipfelte. Es ging um Untreue-Vorwürfe, Geldforderungen und die Familienehre. Die Tat sei ein Akt der Selbstjustiz gewesen, sagte Zaar in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe sich damit über die Rechtsordnung erhoben.
Überwachungskameras zeichneten die Bluttat auf
Der Franzose hatte die Schüsse vor Gericht eingeräumt, sich aber nicht weiter zu der Tat geäußert. Was sich am frühen Abend des 23. März 2023 in Fürth ereignete, konnte die Kammer dennoch recht genau rekonstruieren. Zahlreiche Überwachungskameras in der Festhalle hatten die Tat aus unterschiedlichen Perspektiven festgehalten.
Demzufolge betrat der Angeklagte zusammen mit seinem Vater und zwei Brüdern um kurz nach 17 Uhr die Festhalle, in der Hunderte Gäste feierten. Aus seiner Hosentasche habe er eine halbautomatische Pistole gezogen und diese zunächst verborgen gehalten, sagte Zaar. Auf ein Kopfnicken seines Vaters sei er mit schnellen Schritten auf den 47-Jährigen zugegangen und habe diesem sechsmal in den Rücken geschossen.
„Er wurde von hinten getroffen und von dem Angriff überrascht“, sagte Zaar. Das Opfer starb noch am selben Abend im Krankenhaus. Der Angeklagte und seine Verwandten seien nach der Tat mit zwei Autos davongerast, dann sei jeder für sich weiter nach Frankreich geflohen. Dort stellte sich der Verdächtige noch in der Nacht der Polizei.
Zwischen den beiden Familien schwelte nach Ansicht des Gerichts seit Jahren eine Fehde. Schließlich eskalierte der Konflikt. (Archivbild)Daniel Karmann/dpa
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Für die Urteilsbegründung hatte die Kammer die Sicherheitsvorkehrungen im Gericht noch einmal verschärft. Alle Besucherinnen und Besucher mussten durch eine zusätzliche Sicherheitsschleuse, zahlreiche Polizeikräfte und Justizbeamte überwachten den bis auf den letzten Platz besetzten Gerichtssaal. Während des Verfahrens hatte es wiederholt Störungen aus dem Publikum gegeben. Zuletzt war der Angeklagte sogar aufgesprungen und hatte einen Anwalt bedroht.
Ein Streit mit langer Vorgeschichte
Nach Überzeugung des Gerichts hatten die tödlichen Schüsse eine lange Vorgeschichte. 2015 habe der Angeklagte die Tochter des Opfers kennengelernt. Es habe sich eine Beziehung nach Roma-Tradition mit Verlobung und zwei Kindern entwickelt, sagte Zaar. „Die Beziehung war von Anfang an konfliktreich.“
Nach der Trennung habe ein Roma-Gericht - ein Parallel-Gericht außerhalb des Rechtsstaats, wie Zaar betonte - festgelegt, dass die Familie des Angeklagten 40.000 Euro erhalten solle, um die Frau freizugeben. „Nur Frieden hat die Entscheidung nicht geschaffen. Der Konflikt eskalierte in der Folgezeit.“ Es habe gegenseitige Beleidigungen und Todesdrohungen gegeben, unter anderem habe der Angeklagte das Auto des späteren Opfers angezündet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob dieses einen Schlussstrich unter den jahrelangen Konflikt ziehen wird, ist offen. Der Fall jedenfalls ist damit nicht abgeschlossen. Der Vater und die Brüder des Angeklagten sind inzwischen wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Der Prozess soll nach Angaben einer Justizsprecherin am 28. April am Landgericht in Nürnberg starten.
Nach der Tat floh der Angeklagte laut den Ermittlungen nach Frankreich, wo er sich der Polizei stellte. (Archivbild)Daniel Karmann/dpa
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