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Lebenslange Haft für Mord an Ex-Frau auf offener Straße

Jahrelang soll er seine frühere Frau überwacht und ihr Auto mit einem GPS-Sender verfolgt haben. Dann griff er sie auf offener Straße an. Nun ist das Urteil gefallen.

23.10.2026

Wegen Mordes an seiner ehemaligen Ehefrau auf offener Straße wurde ein 50-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt. (Archivbild)Felix Kirberg/dpa

Wegen Mordes an seiner ehemaligen Ehefrau auf offener Straße wurde ein 50-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt. (Archivbild)Felix Kirberg/dpa

© Felix Kirberg/dpa

Wegen der Ermordung seiner ehemaligen Ehefrau auf offener Straße ist ein 50 Jahre alter Mann vom Landgericht Ingolstadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Dadurch ist die vorzeitige Freilassung auf Bewährung erheblich erschwert. Der Angeklagte könne nicht bereits nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden, betonte der Vorsitzende Richter Gerhard Reicherl.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung, die eine Verurteilung nur wegen Totschlags verlangt hatte, will gegen das Urteil Revision einlegen.

Der Türke hatte Anfang Dezember 2025 abends zwei Dutzend Mal mit einem Messer auf seine Ex-Frau eingestochen. Gegen ihn bestand damals ein gerichtliches Kontaktverbot, er war wegen der Nachstellungen gegen seine frühere Partnerin auch bereits verurteilt.

Der Richter sprach von einer „jahrelangen Überwachung“ und einem „jahrelangen Stalking“. Das Auto der Frau habe der Mann mit einem GPS-Tracker überwacht, private Gespräche abgehört. Die geschiedene Frau sei dadurch absolut verzweifelt gewesen. Sie habe nicht mehr gewusst, wie sie sich helfen sollte, betonte er.

Richter sprach von „absolutem Besitzdenken“ des Mannes

Reicherl beschrieb die Tat als einen typischen Femizid. Der Angeklagte habe ein „absolutes Besitzdenken“ hinsichtlich seiner Ex-Partnerin gehabt und ihr kein Leben mit ihrem neuen Freund gegönnt.

Der Richter sagte, dass Ausmaß der Nachstellungen sei kein „normales Stalking“ mehr gewesen. Damit begründete er auch die besondere Schwere der Schuld bei dem Angeklagten. Zudem sei es ihm auch egal gewesen, ob seine drei Kinder die Bluttat an der Mutter unmittelbar miterleben mussten.

Der Mann hatte der 45-Jährigen vor deren Wohnhaus mit einem Küchenmesser aufgelauert, als sie von ihrem neuen Partner zu Hause abgesetzt wurde. Die Frau hatte noch die Kinder anrufen können, dann stürmten die zwei Söhne nach draußen. Sie versuchten erfolglos, den Angreifer abzuhalten und ihre Mutter zu retten. Die schwer verletzte Frau starb eine Stunde später in einem Krankenhaus.

Söhne traten und schlugen auf ihren Vater ein

Die damals 23 und 17 Jahre alten Söhne hatten nach Angaben der Polizei versucht, durch Tritte und Schläge den Vater fernzuhalten. Dadurch wurde der Angreifer ebenfalls erheblich verletzt, er lag danach im Koma im Krankenhaus. Seine Anwälte hatten zu Beginn des Prozesses erklärt, dass sich der 50-Jährige deswegen an nichts erinnern und auch in dem Verfahren keine Aussage machen könne.

Laut Polizei hatte sich das Paar 2024 getrennt. Daraufhin sei es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen. In der Folge wurde wegen Bedrohungen, Beleidigungen, Nötigungen und Körperverletzung gegen den Mann ermittelt. Zwei Monate vor der Tat wurde er vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Danach wurde von dem Gericht auch noch einmal ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz verhängt.

Richter kritisiert auch die Verteidiger des Angeklagten

Der Richter ging davon aus, dass der Mann den Entschluss zur Tötung seiner Frau gefasst habe, weil er wusste, dass er wegen Verstoßes gegen die Bewährung bald ins Gefängnis müsse. 

Zu Beginn seiner Urteilsbegründung kritisierte der Kammervorsitzende scharf auch die Anwälte des Angeklagten. Grund war unter anderem, dass die Verteidigung im Plädoyer die Strafverfolgung des 50-Jährigen mit der NS-Zeit verglichen hatte. Damit sei „die Grenze der Unerträglichkeit erreicht“ gewesen, sagte Reicherl.