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Landtag will Krisenvorsorge im Land unter die Lupe nehmen

Wie gut ist Mecklenburg-Vorpommern für die nächste Katastrophe gewappnet? Was das neue Parlament vor dem Hintergrund langer Wege im Flächenland und sich wandelnder Bedrohungen plant.

20.10.2026

Das neu gewählte Parlament hat mehrheitlich für einen Antrag von Rot-Rot-Grün gestimmt.Jens Büttner/dpa

Das neu gewählte Parlament hat mehrheitlich für einen Antrag von Rot-Rot-Grün gestimmt.Jens Büttner/dpa

© Jens Büttner/dpa

Um auf Hitzeperioden, Pandemien oder Cyberangriffe besser vorbereitet zu sein, will der Schweriner Landtag eine neue Kommission aus Fachleuten und Abgeordneten einsetzen. Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linke stimmten in der ersten Sitzung des neu gewählten Parlaments für einen entsprechenden Antrag, die AfD enthielt sich.

„Die Gefahrenabwehr wird außerhalb der Berufsfeuerwehrstandorte nahezu vollständig ehrenamtlich getragen“, hieß es in dem Antrag von SPD, Grünen und Linke. „Die Bevölkerung altert, die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter geht zurück und ein erheblicher Teil der ehrenamtlichen Einsatzkräfte arbeitet tagsüber außerhalb des Wohnortes.“ Hinzu kämen lange Wege sowie Inseln und Küstenregionen mit eingeschränkter Erreichbarkeit.

„Deshalb reicht es natürlich nicht, auf einem Papier festzuhalten, dass Hilfe vorgesehen ist und wie sie funktionieren könnte“, sagte SPD-Fraktionschef Julian Barlen. „Sondern wir müssen wissen, ob sie unter tatsächlichen Bedingungen auch ankommt.“ Kritik kam von der Opposition: Die vorgeschlagene Kommission werde „einfach blindlings“ auf den Weg gebracht, sagte der AfD-Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.

Kommission mit 19 Mitgliedern

Die Frage sei etwa, welche Gefahren für Mecklenburg-Vorpommern besonders relevant und welche Bevölkerungsgruppen besonders verletzlich seien. Dabei gehe es nicht nur um Hochwasser- und Küstenschutz, Brände, Hitze oder Dürre, sondern auch um gesundheitliche Notlagen, Cyberangriffe oder Drohnenvorfälle. Abläufe und Zuständigkeiten in Krisensituationen müssten überprüft werden.

Die sogenannte Enquetekommission soll aus 19 Mitgliedern bestehen, davon zehn Abgeordnete und neun externe Sachverständige. Diese sollen bis zum 1. Dezember benannt werden. Nach spätestens zwei Jahren soll das Gremium einen ersten Zwischenbericht vorlegen. Die Landesregierung muss danach begründen, welche Empfehlung sie übernimmt und wie sie diese umsetzen will.