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Landesregierung will Haltung gefährlicher Tiere begrenzen

In Brandenburger Wohnhäusern werden teilweise Skorpione oder Großkatzen gehalten. Die Haltebedingungen werden selten überprüft. Die Landesregierung will nun einen Riegel vorschieben.

30.04.2026

Die Landestierschutzbeauftragte begrüßt die Erarbeitung eines Gefahrtiergesetzes. (Archivbild)Soeren Stache/dpa

Die Landestierschutzbeauftragte begrüßt die Erarbeitung eines Gefahrtiergesetzes. (Archivbild)Soeren Stache/dpa

© Soeren Stache/dpa

Brandenburgs Landesregierung will die Haltung gefährlicher Tiere künftig deutlich einschränken. Das Kabinett plane ein Gefahrtiergesetz, das Haltung, Zucht, Vermehrung und Handel etwa von Skorpionen, giftigen Spinnen und Großkatzen verbiete, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in Potsdam. Ausschlaggebend für die Überlegungen sei die vermeintliche Löwensichtung in Kleinmachnow vor einigen Jahren gewesen. 

Aktuell sei die Anschaffung vieler exotischer Tiere kaum reguliert und die Haltebedingungen würden nicht kontrolliert, sagte die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke. Das müsse sich ändern, meinte Woidke. Deshalb solle nur in Ausnahmefällen die Haltung der Tiere genehmigt werden, wenn ein Nachweis vorliege, „dass die Haltung der Tiere sachkundig und zuverlässig erfolgt und eine Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden abgeschlossen wurde“.

„Es geht um die Haltung und um den Handel“, führte Woidke aus. Man wolle prüfen, inwieweit das Land in beiden Bereichen „restriktiv aktiv werden“ könne. Das könne auch das strikte Halteverbot bestimmter Arten umfassen. Die Diskussion über die genaue Ausgestaltung eines solchen Gefahrtiergesetzes laufe noch. „Es ist ein sehr komplexes Gesetzesvorhaben.“