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Landesforsten: Waldbesucher bitte auf den Wegen bleiben

Warum ist es wichtig, im Wald nicht querfeldein zu laufen? Der Landesforsten-Direktor erklärt, wie Rücksicht auf Wild und Forstwirtschaft für alle einen sicheren Waldspaziergang ermöglicht.

05.04.2026

Wenn Spaziergänger und Wanderer auf den Wegen im Wald bleiben, werden Wildtiere nicht gestört. (Symbolfoto) Bernd von Jutrczenka/dpa

Wenn Spaziergänger und Wanderer auf den Wegen im Wald bleiben, werden Wildtiere nicht gestört. (Symbolfoto) Bernd von Jutrczenka/dpa

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Obwohl Wanderer und Spaziergänger sich in den meisten Teilen des Waldes in Schleswig-Holstein frei bewegen dürfen, appelliert der Direktor der Landesforsten, Chris Freise, auf den Wegen zu bleiben.

Er begründet das vor allem mit der Wirkung auf Wildtiere. „Auf den Wegen ist man als Störung kalkulierbar für das Wild.“ Sobald man die Wege verlasse, gehe diese Vorhersagbarkeit verloren und man sei eine noch größere Störung als auf den Wegen. „Eine lärmende Besuchergruppe auf einem Waldweg kann von Wildtieren sehr gut eingeschätzt werden. Die werden als ungefährlich empfunden.“ Wer aber den Weg verlasse, sei in seinem Bewegungsmuster eben nicht mehr kalkulierbar. „Dann trägt man Unruhe in die Fläche“, so der Direktor.

Gutes Wegesystem im Wald

Das Wegesystem im Landeswald ist nach Freises Einschätzung mit rund 1.200 Kilometern multifunktionaler Wege sehr gut. Es werde gepflegt, jeder könne es umsonst benutzen. „Es kostet nur ein bisschen Rücksichtnahme, auch auf die Forstwirtschaft.“ Die Wege werden zum Holztransport benutzt. Wenn sie beansprucht seien, werden sie nach Freises Angaben anschließend wieder hergerichtet. Das geschehe jetzt ab dem Frühjahr bis in den Sommer hinein bei passender Witterung.

Chris Freise ist der Direktor der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, denen etwa ein Drittel des Waldes im nördlichsten Bundesland gehört.Frank Molter/dpa

Chris Freise ist der Direktor der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, denen etwa ein Drittel des Waldes im nördlichsten Bundesland gehört.Frank Molter/dpa

© Frank Molter/dpa

Wer mit seinem Auto zum Wald fahre, soll bitte so parken, dass die Waldeinfahrten frei bleiben, appelliert Freise. „Für Rettungswege und für Menschen, die dort arbeiten.“

Waldgesetz setzt Freiheit Grenzen

Das Schleswig-Holsteinische Waldgesetz erlaubt es jedem, den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr zu betreten. In der Nacht ist das Betretungsrecht auf die Wege beschränkt. Fahrradfahrer müssen immer auf den Wegen bleiben.

Nicht betreten werden dürfen unter anderem Waldflächen, in denen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird. Auch Forstkulturen, Wildäckern sowie forstwirtschaftliche oder jagdliche Anlagen sind tabu. Für Hunde gilt Leinenzwang. Verboten ist etwa das Abstellen von Wohnwagen oder Zelten.

Der Chef der Landesforsten, Chris Freise, bittet Spaziergänger, nicht quer durch den Wald zu laufen. (Symbolfoto) Frank Molter/dpa

Der Chef der Landesforsten, Chris Freise, bittet Spaziergänger, nicht quer durch den Wald zu laufen. (Symbolfoto) Frank Molter/dpa

© Frank Molter/dpa

Von Besuchern fordert das Waldgesetz, sich so zu verhalten, „dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald und darin gelegene Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung oder sonstige schutzwürdige Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden“.