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Leag zieht Kohleausstieg in Welzow-Süd auf 2030 vor

Leag beendet die Braunkohleförderung in Welzow-Süd schon 2030. Warum das Unternehmen auf das südliche Restfeld verzichtet und welche Gründe hinter der Entscheidung stehen.

23.01.2026

Die Leag will die Kohleförderung in Welzow-Süd schon 2030 beenden. (Archivbild)Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn

Die Leag will die Kohleförderung in Welzow-Süd schon 2030 beenden. (Archivbild)Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn

© Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn

Der Energiekonzern Leag beendet die Braunkohleförderung im Tagebau Welzow-Süd früher als bislang vorgesehen. Statt bis 2033 soll dort bereits Ende 2030 Schluss sein, wie das Unternehmen mitteilte. Auf den Abbau des südlich angrenzenden Restfeldes verzichte das Unternehmen vollständig. Als Grund nennt die Leag tiefgreifende Veränderungen am Strommarkt. 

Der starke Ausbau von Wind- und Solaranlagen habe in den vergangenen Jahren zu einer deutlich volatileren Stromerzeugung und zunehmend schwankenden Preisen geführt. „Als Unternehmen, das wirtschaftlich am Markt operiert und keine gesetzlichen Produktions- oder Erlösgarantien erhält, muss Leag flexibel auf diese Entwicklungen reagieren“, hieß es in der Mitteilung. Demnach sollen ganzjährige Wirtschaftlichkeit, stabile Wertschöpfung und sichere Arbeitsplätze gewährleistet werden.

Der reduzierte Kraftwerkseinsatz führt nach Unternehmensangaben zu einem geringeren Braunkohlebedarf, auch in den kommenden Jahren bis zum geplanten Kohleausstieg in Deutschland spätestens im Jahr 2038. Für den Tagebau Welzow-Süd habe dies zur Folge, dass das Restfeld im südlichen Bereich nicht mehr benötigt wird. Damit entfalle auch die geplante Inanspruchnahme der Verbindungsstraße zwischen Welzow und Spremberg.

Der Braunkohleausschuss des Landes Brandenburg teilte mit, dass die Leag die Entscheidung am 19. Januar 2026 offiziell gemeldet habe. Für das laufende Braunkohlenplanverfahren bedeutet dies, dass einzelne Verfahrensschritte erneut durchgeführt werden müssen. Die Planungsunterlagen und noch ausstehende Gutachten sollen an die veränderte Situation angepasst und der zuständigen Behörde bis April 2026 vorgelegt werden.