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Kritik an Holm nach Dienstwagen-Fahrt zum AfD-Parteitag

Der AfD-Landeschef und Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm ist zum AfD-Bundesparteitag nach Erfurt mit der Fahrbereitschaft des Bundestags gefahren. Durfte er das? Es gibt Kritik.

10.07.2026

Leif-Erik Holm hat sich von der Fahrbereitschaft des Bundestags zum AfD-Parteitag in Erfurt fahren lassen – unerlaubt? (Archivbild)Jens Büttner/dpa

Leif-Erik Holm hat sich von der Fahrbereitschaft des Bundestags zum AfD-Parteitag in Erfurt fahren lassen – unerlaubt? (Archivbild)Jens Büttner/dpa

© Jens Büttner/dpa

Mecklenburg-Vorpommerns AfD-Landeschef Leif-Erik Holm ist am vergangenen Wochenende mit einem Dienstwagen des Bundestags zum AfD-Bundesparteitag in Erfurt gefahren und hat damit Kritik ausgelöst. Der Deutschen Presse-Agentur bestätigte Holm, der Bundestagsabgeordneter ist, seine Fahrt. Er habe den Wagen in seiner Funktion als wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion genutzt. Zuvor hatte der „Nordkurier“ berichtet, dass die Nutzung womöglich gegen Regeln verstoße.

Gegenüber dem „Nordkurier“ sagte Holm, er fahre sonst mit dem Zug, habe dies aber aufgrund der angespannten Sicherheitslage rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt nicht tun wollen. Gegen die Veranstaltung hatten am Wochenende Zehntausende demonstriert. Er habe sich kurzfristig dazu entschlossen, auf den Fahrdienst zurückzugreifen.

Bundestag: Nutzung nur für bestimmte Aufgaben

Der Deutsche Bundestag teilte auf Nachfrage mit, dass die Fraktionen und Gruppen des Bundestags zur Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen Aufgaben die Dienstwagen des Fahrdienstes ohne Kilometer- und Wartezeitbegrenzung in Anspruch nehmen könnten. Abrufberechtigt seien die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen sowie die Parlamentarischen Geschäftsführer. „Die Abrufberechtigten haben sicherzustellen, dass die Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge ausschließlich zur Erfüllung der den Fraktionen und Gruppen zugewiesenen Aufgaben erfolgt.“

Zu einzelnen Abgeordneten dürfe der Bundestag keine Auskunft geben, hieß es. Personenbezogene Daten von Abgeordneten stünden in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Mandatsausübung. Die Schutzwürdigkeit dieser Daten werde gewährleistet.

„Heuchlerisch und abgehoben“ – scharfe Kritik von anderen Parteien

Die anderen Parteien im Land äußerten auf Nachfrage ihren Ärger über den Vorfall. „Hier zeigt sich ein altbekanntes Bild: Die AfD tarnt sich als volksnah, um dann die Steuergelder der Menschen zu missbrauchen“, sagte die Grünen-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, Claudia Müller. „Sie praktiziert genau die Selbstbedienungsmentalität, die sie anderen ständig vorwirft. Das ist Heuchelei.“ Die Richtlinien zur Nutzung der Dienstfahrzeuge seien den Bundestagsabgeordneten bestens bekannt.

SPD-Generalsekretär Julian Barlen forderte von Holm, sich öffentlich zu erklären. „Es kann nicht sein, dass jemand, der höchste Ämter in Mecklenburg-Vorpommern anstrebt, sich nicht an die Regeln des Bundestags hält.“ Linken-Landesvorsitzender Hennis Herbst nannte Holms Fahrt mit dem Bundestagswagen „heuchlerisch und abgehoben“. Er betonte: „Während für alle die Spritpreise steigen, missbraucht Holm die Fahrbereitschaft des Bundestags auf unser aller Kosten.“

Der Spitzenkandidat für die FDP in MV, Jakob Schirmer, sagte: „Es wäre ein unmittelbarer Schaden zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und wohl ein Vorgeschmack auf das, was mit der AfD in Regierungsverantwortung auf das Land zukäme: Die AfD spricht viel über Rechtsstaatlichkeit, aber pfeift selbst auf die Regeln.“