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Krisendestillation für Rotwein und Rosé möglich

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.

21.07.2026

Krisendestillation für Rotwein und Rosé aus Rheinhessen und Baden-Württemberg möglich. (Symbolbild)Patrick Pleul/dpa/ZB

Krisendestillation für Rotwein und Rosé aus Rheinhessen und Baden-Württemberg möglich. (Symbolbild)Patrick Pleul/dpa/ZB

© Patrick Pleul/dpa/ZB

Die Destillation von Rot- und Roséweinen aus den Anbaugebieten Rheinhessen und Württemberg wird nach Darstellung der neuen rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Christine Schneider finanziell von der EU gefördert. „Mit der Destillation schaffen wir kurzfristig Entlastung in einer angespannten Marktsituation“, sagte die CDU-Politikerin in Mainz. Ziel sei es, das bestehende Überangebot abzubauen.

Die Förderung betrage 43 Cent je Liter. Zusätzlich würden 16 Cent pro Liter für Logistik- und Brennkosten gewährt. Zugelassen seien Weine des Jahrgangs 2025 und älter. Die EU stelle dafür insgesamt 14,16 Millionen Euro zur Verfügung, was einer Höchstmenge von rund 24 Millionen Litern entspricht. 

Start voraussichtlich im vierten Quartal

Die Antragsverfahren würden vorbereitet. „Aufgrund der notwendigen gesetzlichen und technischen Vorarbeiten rechnen wir derzeit mit einem Start im vierten Quartal“, heißt es im Ministerium. „Wichtig ist, dass die Destillation erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen darf. Wer seine Weine vorher destillieren lässt, kann keine Förderung erhalten.“

Die Europäische Kommission habe dem deutschen Antrag auf eine außergewöhnliche Marktintervention zugestimmt. Die Verordnung solle in der zweiten Augusthälfte veröffentlicht werden, sagte Schneider. 

Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, darf der bei der Krisendestillation gewonnene Alkohol ausschließlich für industrielle Zwecke genutzt werden, also etwa für Desinfektionsmittel und Energie, heißt es im Ministerium. Eine Verwendung für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie sei nicht zulässig.

 Angebot und Nachfrage wieder ins Gleichgewicht bringen 

„Gleichzeitig bleibt es unser Ziel, Angebot und Nachfrage mit strukturellen Maßnahmen und einer stärkeren Absatzförderung wieder dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen“, betonte Schneider. Die CDU-Ministerin war bis vor kurzem noch Mitglied des EU-Parlaments und dort unter anderem für Wein zuständig. 

Die Weinwirtschaft stehe weltweit vor großen Herausforderungen. „Veränderte Konsumgewohnheiten und geopolitische Entwicklungen haben die Nachfrage nach Wein in den vergangenen Jahren sinken lassen“, so Schneider. Gleichzeitig seien die Produktionskosten deutlich gestiegen. „Viele Weinbaubetriebe stehen dadurch wirtschaftlich unter erheblichem Druck.“

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hätten die Bundesregierung daher gebeten, bei der Europäischen Kommission eine außergewöhnliche Marktintervention aus der EU-Agrarreserve zu beantragen. Interesse daran hätten die beiden Anbaugebiete gezeigt. Rheinhessen ist das größte der 13 Anbaugebiete in Deutschland, Württemberg das viertgrößte.