„Blutbad im Schlafzimmer“: Versuchter Mord im Rotlichtmilieu
Ein Paar kämpft ums Überleben, Zeugen widersprechen sich und Angeklagte lachen im Gericht. Wie ein Fall aus dem Rotlichtmilieu die Justiz vor Rätsel stellt - und zu welchem Urteil das Gericht kommt.
Das Gericht hat die beiden Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt.Sina Schuldt/dpa
© Sina Schuldt/dpa
Ein Machtkampf im Bremer Rotlichtmilieu eskaliert: Ein Vater und sein Sohn haben mit einem Messer auf drei Menschen eingestochen und müssen dafür jahrelang ins Gefängnis. „Es wurde ein regelrechtes Blutbad im Schlafzimmer der Geschädigten angerichtet“, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Landgericht Bremen verurteilte den 40-Jährigen zu 13 Jahren Haft, den 23-Jährigen zu elfeinhalb Jahren Haft. Das Urteil unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags ist noch nicht rechtskräftig.
Langes Verfahren, lügende Zeugen
Damit endet vorerst ein langwieriges Verfahren. Eigentlich sollte das Urteil schon im März fallen, doch der Fall gestaltete sich kompliziert. Angeklagte, Opfer und Zeugen verstrickten sich vor Gericht in widersprüchliche Aussagen. „Einige Zeugen haben hier mit Sicherheit die Unwahrheit gesagt“, sagte der Vorsitzende Richter.
Die Angeklagten störten die Verhandlung immer wieder mit „Gelache und Gefeixe“, wie der Vorsitzende Richter kritisierte. „Man hatte fast den Eindruck, man hatte hier eine gute Zeit zusammen.“ Sie hätten keine Reue gezeigt, obwohl die Opfer nur mit Glück überlebt hätten.
Wie der Konflikt im Rotlichtmilieu eskaliert sein soll
Am Ende musste das Gericht die Tat so gut es geht mit Indizien wie Chats und DNA-Spuren rekonstruieren: Der Konflikt im Rotlichtmilieu schwelte demnach schon länger und eskalierte schließlich im Juli 2025. Die Angeklagten sollen nachts zum Wohnhaus der Opfer gefahren sein, nach einigen Beleidigungen und Drohungen jedoch wieder abgezogen sein. Nach dem Konsum von zwei Flaschen Wodka, Bier und möglicherweise Kokain sollen die Bulgaren später einen zweiten Anlauf gewagt haben.
Die Angeklagten sollen für einen blutigen Messerangriff verantwortlich sein.Sina Schuldt/dpa
© Sina Schuldt/dpa
Nach Überzeugung des Gerichts drangen Vater und Sohn bewaffnet in die Wohnung der Opfer ein. Sie sollen den schlafenden Mann in seinem Bett überrascht, auf ihn eingeprügelt und mit einem Messer auf seinen Oberkörper eingestochen haben. Als seine Frau aus dem Bad zurückkam, sollen sie sich auch auf sie gestürzt haben.
Laut Anklage wollten die Angeklagten das Paar bestrafen, weil die Frau nicht als Prostituierte für den 40-Jährigen arbeiten wollte. Der Kammer gelang es nach eigenen Angaben im Prozess nicht, die Hintergründe des Streits aufzuklären.
Blutiges Ende mit vielen Verletzten
Mindestens ein Mann - möglicherweise auch weitere Menschen - sollen dazugekommen und auf die Angreifer losgegangen sein. Mehrere wurden verletzt, besonders schlimm traf es laut Gericht jedoch das Ehepaar. Beide erlitten unter anderem zahlreiche Stichverletzungen, einen Lungenkollaps und schwebten zeitweise in Lebensgefahr. Sie mussten notoperiert werden. Auch der später hinzugekommene Mann sowie der jüngere Angeklagte mussten behandelt werden.
Wer griff wen an, wer ist Täter und wer Opfer? Die Angeklagten schilderten die Nacht vor Gericht ganz anders. Das Paar hätte sie in einen Hinterhalt gelockt, sie selbst hätten nur aus Angst und Notwehr zugestochen. Wie weit die Ansichten zu dem Konflikt auseinandergehen, wurde auch bei den Plädoyers deutlich: Die Verteidigung hatte Freispruch, Staatsanwaltschaft und Nebenklage jeweils 13 Jahre Haft gefordert.
Gericht von Schuld überzeugt
Wer am Ende wie auf den Messerangriff der Angeklagten reagierte, ist laut Gericht für das Verfahren nicht entscheidend. „Es durfte sich gegen sie mit Gewalt gewehrt werden“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Darstellung der Angeklagten sei aus mehreren Gründen unlogisch: Vater und Sohn seien in der Nacht gleich zweimal von sich aus bei dem Ehepaar aufgetaucht. Die Frau habe nur ein Nachthemd getragen, was nicht für einen geplanten Angriff spreche. Sie und ihr Mann wurden in der Nacht lebensgefährlich verletzt, während die Angeklagten mit vergleichsweise wenig Blessuren davonkamen. „Das wäre dann wohl ein richtig schlechter Hinterhalt gewesen“, meinte der Vorsitzende Richter.
Das Gericht ist zwar überzeugt, dass die Angeklagten das Paar nicht töten wollten. Doch sie hätten dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen. Vater und Sohn sollen dem Mann mehr als 136.000 Euro Entschädigung zahlen, der Frau mehr als 102.000 Euro. Außerdem sollen sie alle künftigen Schäden infolge des Angriffs und die Kosten des Verfahrens tragen.