dpa

Kommunen können künftig Alkoholverbotszonen einrichten

Mit dem neuen Gesetz können Kommunen im Norden Alkoholverbotszonen schaffen. Innenministerin Finke sieht dies als Möglichkeit, die öffentliche Sicherheit zu stärken. Die SSW-Fraktion äußert Bedenken.

16.09.2026

„Ich glaube, viele von uns kennen Orte, an denen man sich nicht ganz wohlfühlt“, sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke (CDU). (Archivbild)Frank Molter/dpa

„Ich glaube, viele von uns kennen Orte, an denen man sich nicht ganz wohlfühlt“, sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke (CDU). (Archivbild)Frank Molter/dpa

© Frank Molter/dpa

Schleswig-Holsteins Kommunen können künftig selbstständig Alkoholverbotszonen einrichten. Die entsprechende Gesetzesnovelle hat der Landtag in Kiel mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf erlaube es, an Orten, an denen Menschen wegen übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, Alkoholverbotszonen einzurichten, sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU).

„Ich glaube, viele von uns kennen Orte, an denen man sich nicht ganz wohlfühlt. Orte, die man meidet“, erklärte Finke. Gerade nachts und für Frauen verstärkten sich diese Gefühle. Doch oftmals könne man diese Orte nicht meiden, etwa weil es der Nachhauseweg oder der Bahnhofsvorplatz ist. „Deswegen ist es ein Alarmsignal, das wir sehr ernst nehmen müssen“, betonte die Ministerin. 

Die Kommunen haben nach ihren Angaben um diesen Gesetzentwurf gebeten. Dabei gehe es nicht darum, Alkohol vollständig zu verbieten, sondern ihn dort zu untersagen, wo Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorkommen „Und bei all den Maßnahmen, die richtig sind, die die öffentliche Sicherheit stärken werden, dürfen wir die soziale Realität nicht außer Acht lassen“, führte Finke aus. Deshalb schreibe der Gesetzentwurf vor, dass die Kommunen bei der Verordnungserlassung präventiv handeln, soziale Härten abmildern und die bestehenden Hilfsangebote bekanntmachen müssen.

SSW befürchtet Stigmatisierung vulnerabler Gruppen

Der Südschleswigsches Wählerverband (SSW) stimmte als einzige Fraktion gegen den Gesetzesentwurf - die SPD enthielt sich. „Der öffentliche Raum sollte einer sein, in dem sich alle Menschen sicher fühlen“, betonte die SSW-Fraktionschefin Sybilla Nitsch. Wer die Probleme nachhaltig lösen möchte, sollte sich auf die Ursachen konzentrieren.

„Ein solches Verbot führt vor allem zu einer Stigmatisierung und Ausgrenzung von verschiedenen vulnerablen Gruppen“, kritisierte die SSW-Fraktionschefin Sybilla Nitsch. (Archivbild)Frank Molter/dpa

„Ein solches Verbot führt vor allem zu einer Stigmatisierung und Ausgrenzung von verschiedenen vulnerablen Gruppen“, kritisierte die SSW-Fraktionschefin Sybilla Nitsch. (Archivbild)Frank Molter/dpa

© Frank Molter/dpa

Dabei sei aus ihrer Sicht Verdrängung durch Verbote keine Lösung. Menschen mit genügend Geld könnten die Verbotszonen umgehen, indem sie einfach in Restaurants ausweichen. So lasse sich das Problem des übermäßigen Alkoholkonsums nicht beheben. „Ein solches Verbot führt vor allem zu einer Stigmatisierung und Ausgrenzung von verschiedenen vulnerablen Gruppen“, kritisierte die SSW-Fraktionschefin. 

Besonders wohnungslose und suchtkranke Menschen seien betroffen, deren Situation der Entwurf nicht verbessere. Zudem erschwere das Verbot den Zugang zu sozialer Hilfe, da unklar bleibe, wo diese Menschen unterkämen. Wer das Verbot als geeignetes Mittel sehe, hätte zumindest die sozialen Folgen bedenken und entsprechende Konzepte entwickeln müssen. Nitsch forderte: „Bloße Verbote reichten nicht aus, sondern es brauche auch soziale Angebote.“

Die Gesetzesreform soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.