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„Königreich Deutschland“: Prozess startet

Das „Königreich Deutschland“ ist seit Mai 2025 verboten. Vier mutmaßliche Rädelsführer, darunter „König“ Peter Fitzek, müssen nun vor Gericht - wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und mehr.

05.11.2026

Die GRuppierung wurde 2025 verboten. (Archivbild)Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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Nach dem Verbot der Gruppe „Königreich Deutschland“ stehen ab diesem Freitag (09.30) vier mutmaßliche Rädelsführer vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Unter ihnen ist Peter Fitzek, der sich 2012 zum „obersten Souverän“ des „Königreichs“ ernennen ließ. 

Im Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die bis dahin bundesweit größte Reichsbürger- und Selbstverwalter-Gruppierung verboten.

Seitdem sitzen Fitzek und drei Mitangeklagte in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung vor. Weitere Tatvorwürfe sind bandenmäßige Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Den Angeklagten drohen damit bis zu zehn Jahre Haft.

Fitzeks Verteidiger kündigten eine ausführliche Einlassung ihres Mandanten an. Er sei überzeugt, dass ihm strafrechtlich nichts vorzuwerfen sei. 52 Verhandlungstage hat das Oberlandesgericht bis September 2027 für den Prozess angesetzt.

Gilt als Hauptangeklagter: Peter Fitzek. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Gilt als Hauptangeklagter: Peter Fitzek. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa