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„Knockout 51“-Prozess: Forderung nach Haftstrafen

Mehr als 50 Verhandlungstage hat das Oberlandesgericht in Jena die schweren Vorwürfe gegen drei Männer aus der rechten Szene untersucht. Nun hat der Generalbundesanwalt seine Strafforderung gestellt.

10.03.2026

Mehrere Jahre Haft hat der Vertreter des Generalbundesanwalts für die drei Angeklagten im zweiten Prozess um die rechtsextreme Kampfsportgruppe „Knockout 51“ vor dem Oberlandesgericht in Jena gefordert. (Archivbild) Martin Schutt/dpa

Mehrere Jahre Haft hat der Vertreter des Generalbundesanwalts für die drei Angeklagten im zweiten Prozess um die rechtsextreme Kampfsportgruppe „Knockout 51“ vor dem Oberlandesgericht in Jena gefordert. (Archivbild) Martin Schutt/dpa

© Martin Schutt/dpa

Im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung „Knockout 51“ hat der Vertreter der Bundesanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert. Zwei der Angeklagten im Alter von 27 und 35 Jahren seien zentrale Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe gewesen, sagte der Vertreter des Generalbundesanwalts, Stefan Oehme, in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Jena. 

Drei bis fünf Jahre Haft gefordert

Der jüngere der beiden Männer sei zudem einer der Gründer von „Knockout 51“ gewesen. Der dritte 44-jährige Angeklagte habe sich der Unterstützung der Gruppe schuldig gemacht. Nach dem Willen des Generalbundesanwalts sollen die Männer deshalb zwischen drei und fünf Jahre in Haft.

Sie alle hätten das Gewaltmonopol des Staates aufweichen wollen, sagte Oehme. „Wer heutzutage dieses Gewaltmonopol infrage stellt, der stellt nicht nur das friedliche Zusammenleben infrage“, so Oehme. Wer so handele, greife den Staat insgesamt an. Der Älteste der Angeklagten sitzt für die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ im Stadtrat in Eisenach.

In seinem Plädoyer unterstrich Oehme, wie gewaltbereit die Gruppe aus Sicht der Ermittler war. Auch machte er deutlich, dass die ideologische Hinwendung zum Nationalsozialismus aus Sicht des Generalbundesanwalts das Fundament von „Knockout 51“ gewesen sei.

 „Ihm ging es darum, Hass zu verbreiten“

Unter dem Eindruck von Angriffen von Links- auf Rechtsextreme hätten die Angeklagten geplant, angebliche Notwehrsituationen zu provozieren, um Menschen dann zu töten. Der 27- und der 44-jährige Angeklagte seien maßgeblich für die ideologische Schulung von „Knockout 51“-Mitgliedern verantwortlich gewesen, sagte Oehme. Die beiden hätten sich dabei an den Werten des Nationalsozialismus orientiert. Über den jüngeren Angeklagten sagte der Jurist: Ihm ging es darum, Hass zu verbreiten.“

Bei „Knockout 51“ handelt es sich laut Ermittlungsbehörde um eine in Eisenach gegründete Gruppierung, die sich vor allem in der Stadt in Westthüringen als Ordnungsmacht präsentierte und dort versucht hatte, einen „Nazi-Kiez“ zu schaffen. Nach den Erkenntnissen der Ermittler waren die Mitglieder der Gruppe allerdings in vielen Teilen Deutschlands unterwegs, um etwa während der Demonstrationen von Corona-Leugnern Polizisten anzugreifen. In Eisenach verübten sie Gewalttaten gegen Menschen, die sie als Feinde ansahen.

Bundesgerichtshof: „Knockout 51“ keine terroristische Vereinigung

In einem ersten Verfahren wegen „Knockout 51“ waren vom Oberlandesgericht in Jena bereits vier Rechtsextremisten als führende Mitglieder der Gruppe zu Haftstrafen verurteilt worden. Dieses Urteil wurde allerdings nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung im Januar 2026 wegen Detailfehlern bei der Strafzumessung auf. 

Das Thüringer Oberlandesgericht muss deshalb auch in diesem ersten Verfahren noch einmal verhandeln. Anders als der Generalbundesanwalt sahen sowohl das Oberlandesgericht als auch der Bundesgerichtshof in „Knockout 51“ eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung.

Im Laufe der Zeit radikalisiert?

In seinem Plädoyer im nun zweiten „Knockout 51“-Prozess betonte Oehme dennoch, aus Sicht der Strafverfolger habe sich die Gruppierung im Laufe der Zeit radikalisiert – auch unter maßgeblicher Mitwirkung der aktuell Angeklagten. Zunächst 2019 als kriminelle Vereinigung gegründet, habe es sich dabei ab 2021 um eine terroristische Vereinigung gehandelt, sagte er. 

Die Mitglieder der Gruppe hätten für den Straßenkampf trainiert und dabei auch tödliche Waffen wie etwa Äxte, Macheten und sogar Schusswaffen gegen politische Gegner einsetzen wollen. „Das Kampfsporttraining war daher an keinen sportlichen Kriterien ausgerichtet“, sagte Oehme.

Bei den nächsten Verhandlungsterminen sollen die Plädoyers der Verteidiger folgen. Wann ein Urteil fallen wird, ist noch unklar.