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Klage von Corona-Impfopfer ist abgewiesen

Nach einer Corona-Impfung erleidet eine Frau einen schweren Hirnschaden. Schmerzengeld steht ihr nach einem Urteil nicht zu. Die Gründe.

22.01.2026

Das Landgericht hat über die Klage eines Corona-Impfopfers entschieden. (Archivbild)Harald Tittel/dpa

Das Landgericht hat über die Klage eines Corona-Impfopfers entschieden. (Archivbild)Harald Tittel/dpa

© Harald Tittel/dpa

Die Klage eines Corona-Impfopfers gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca ist vor dem Landgericht Trier abgewiesen worden. Die Klägerin aus Trier habe aus rechtlichen Gründen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, sagte die Vorsitzende Richterin Judith Selbach.

Die Kammer gehe davon aus, dass der Impfstoff grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt habe. Das hätten Experten zuvor bereits abgebildet. Daher werde von einem weiteren Gutachten abgesehen, sagte die Richterin.

Auch der Anspruch der Klägerin auf eine Auskunftspflicht des Herstellers zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes werde zurückgewiesen. Astrazeneca habe die Triererin im Verfahren vollumfänglich informiert.

Impfopfer wird heute rund um die Uhr betreut

Klägerin Mandy Klöckner hatte nach der Corona-Impfung Anfang März 2021 eine Sinusvenenthrombose, eine gefährliche Verstopfung der Venen, erlitten, an der sie fast gestorben wäre. Bis heute ist die 51-Jährige auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen. 

Mandy Klöckner hat nach einem Urteil keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. (Archivbild)Harald Tittel/dpa

Mandy Klöckner hat nach einem Urteil keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. (Archivbild)Harald Tittel/dpa

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Die Berufsgenossenschaft und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben den Impfschaden der früheren Erzieherin in einem Kindergarten anerkannt. Klöckner führt die Schäden auf den Impfstoff zurück und meint, dieser habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Klägerin sei sehr früh geimpft worden, sagte die Richterin. Damals seien nur wenige Fälle von Sinusvenenthrombosen bekannt gewesen. In Deutschland waren am 19. März 2021 Impfungen mit dem Vakzin von Astrazeneca vorübergehend ausgesetzt worden. Dann empfahl die Ständige Impfkommission den Stoff nur noch für Menschen über 60 Jahre.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz möglich. „Wir prüfen momentan, ob wir das tun werden“, sagte der Sohn von Mandy Klöckner, Jan Klöckner. „Wir sind alle sehr überrascht und auch schockiert, dass die Klage abgewiesen wurde.“ 

Eigentlich hätte die Kammer zum jetzigen Zeitpunkt gar kein Urteil treffen können, sagte er. Derzeit werde vor dem Bundesgerichtshof ein ähnlich gelagerter Fall einer Frau mit Corona-Impfschaden auf Hersteller-Haftung geprüft. Hier soll eine Entscheidung im März fallen.