Klage gegen AfD-Abgeordnete: Beschwerde der Ermittler
Gegen Vanessa Behrendt wurde unter anderem wegen Volksverhetzung ermittelt. Vor Gericht soll es darum aber nicht gehen. Die Staatsanwaltschaft will das so nicht stehen lassen.
Die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt muss vor Gericht. (Archivbild) -/dpa
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Wegen der teilweisen Ablehnung der Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt gibt es Widerspruch der Staatsanwaltschaft. „Wir haben sofortige Beschwerde eingelegt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, die die Anklage ursprünglich eingereicht hatte. Die Anklagebehörde wirft Behrendt Volksverhetzung wegen verschiedener Internet-Beiträge vor.
Das Landgericht Braunschweig hatte zwei der sieben Anklagevorwürfe nicht zur Verhandlung zugelassen und die übrigen Vorwürfe an das Amtsgericht Helmstedt verwiesen. Volksverhetzung erkannte die Kammer in keinem Fall.
Gericht ließ Vorwürfe wegen Beleidigung zu
In vier Fällen gehen die Richter davon aus, dass Behrendt sich der Beleidigung schuldig gemacht haben könnte. In einem Fall geht das Gericht davon aus, dass es einen hinreichenden Tatverdacht wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten gibt.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen wirft Behrendt Volksverhetzung und Beleidigungen vor, konkret geht es um Beiträge auf der Plattform X aus der Zeit von August 2024 bis Februar 2025. Der Landtag hob deswegen im November die Immunität der Politikerin auf. Behrendt weist die Vorwürfe zurück.