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Keine Bedenken gegen Reform des Volksabstimmungsgesetzes

Wie wirkt sich die von SPD, Grünen und CDU geplante Reform des Volksabstimmungsgesetzes auf direkte Demokratie und Spendenregeln aus? Im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft sind Experten gefragt.

28.05.2026

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform haben die Rechtsexperten nicht.Martin Fischer/dpa-Zentralbild/dpa

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform haben die Rechtsexperten nicht.Martin Fischer/dpa-Zentralbild/dpa

© Martin Fischer/dpa-Zentralbild/dpa

Rechtsexperten haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von SPD, Grünen und CDU geplante Änderung des Volksabstimmungsgesetzes. Die Frage sei vielmehr, ob die Änderungen politisch opportun seien, sagte der Professor für öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Ludwigsburg, Arne Pautsch, bei einer Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. 

Ähnlich äußerten sich die Rechtswissenschaftler Lars Hummel und Markus Kotzur von der Universität Hamburg, die zusammen mit Helena Peltonen-Gassmann vom Verein Mehr Demokratie und Hasso Mansfeld von der Initiative Transparente Demokratie vor dem Ausschuss als Experten gehört wurden.

SPD, Grüne und CDU wollen Volksabstimmungsgesetz ändern

Ziel der fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiative von SPD, Grünen und CDU seien Klarstellungen im Volksabstimmungsgesetz, keine Schwächung der direkten Demokratie, sagten Vertreter der Fraktionen.

Bei den geplanten Änderungen geht es um das Äußerungsrecht der Senatsmitglieder bei Volksentscheiden, Transparenzpflichten der Initiativen hinsichtlich von Spenden und - auf Antrag der CDU - unterschiedliche Zustimmungsquoren, die für einen erfolgreichen Volksentscheid erreicht werden müssen.

Einigkeit bestand unter den Rechtswissenschaftlern hinsichtlich eines angeblich bestehenden Neutralitätsgebots für den Senat bei Volksentscheiden. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte nach dem erfolgreichen Hamburger Zukunftsentscheid, mit dem im vergangenen Jahr eine Verschärfung der Hamburger Klimaziele beschlossen worden war, bemängelt, dass er im Vorfeld der Entscheidungen seine ablehnende Haltung nicht habe deutlich machen können.

Experten: Senat darf sich bereits zu Volksentscheiden äußern

Die Juristen sahen das anders. Laut Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts sei der Senat lediglich an das Sachlichkeitsgebot gebunden. „Die Volksinitiative muss akzeptieren, dass sich auch die Regierung dazu äußert“, sagte Hummel. Dies im Volksabstimmungsgesetz aber noch einmal klarzustellen, könne hilfreich sein.

Auch ein Verbot der Annahme von Auslandsspenden für die Initiativen sahen die Rechtswissenschaftler verfassungsrechtlich unkritisch. Der rot-grün-schwarze Entwurf sieht außerdem die Unzulässigkeit von Spenden unter anderem von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien, Unternehmen in öffentlicher Hand und Berufsverbänden vor. 

Orientiert ist die Regelung am Parteiengesetz. „Wer politischen Einfluss nimmt – ob über eine Partei oder eine Volksinitiative – muss sich an dieselben demokratischen Spielregeln halten“, heißt es im Gesetzentwurf.

Bei einer solchen Regelung müsse allen Akteuren effektives Handeln möglich bleiben, sagte Kotzur und mahnte: „Volksinitiativen kosten Geld.“ Achtsamkeit sei aufgrund der hybriden Bedrohungen und der versuchten Einflussnahme fremder Staaten aber bei Spenden aus dem nicht EU-Ausland geboten.

Als „milderes Mittel“ regte Pautsch eine schärfere Rechenschaftspflicht bei der Annahme von Spenden an. Wenn man NGOs und Parteien ausschließe, „Initiativen ins Leben zu rufen oder zu unterstützen, würde man vielleicht ein bisschen übers Ziel hinausschießen“, mahnte er.

Unterschiedliche Quoren für Wahltagen und Nichtwahltage 

Hintergrund sind der „Hamburger Zukunftsentscheid“ und der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“, die laut ihren Rechenschaftsberichten auch Großspenden erhalten hatten, die nicht aus Hamburg und teils aus dem Ausland kamen. Anders als der Zukunftsentscheid war der Test des Grundeinkommens bei den Hamburgerinnen und Hamburgern durchgefallen. 

Das für einen erfolgreichen Volksentscheid nötige Quorum davon abhängig zu machen, ob die Abstimmung zeitgleich mit einer Wahl erfolgt, wurde von den Experten durchaus kritisch gesehen, da es die Legitimation der Gesetzgebung relativieren könnte. Kotzur sieht darin eine politische Entscheidung. Verfassungsrechtlich seien sowohl 20 Prozent als auch 25 Prozent möglich.

Die CDU hatte eine Erhöhung der nötigen Zustimmung an Nichtwahltagen auf 25 Prozent vorgeschlagen. Da die Beteiligung an den Volksentscheiden regelmäßig geringer ausfalle, wenn nicht gleichzeitig Wahlen stattfinden, bestehe ansonsten die Gefahr, „dass Entscheidungen von erheblicher rechtlicher und politischer Tragweite auf Grundlage einer vergleichsweise schmalen Zustimmungsbasis getroffen werden“, hieß es zur Begründung.

Verein: Volksentscheide stärken Zusammenhalt

Die grundsätzliche Frage bei dem gesamten Reformvorhaben müsse lauten: „Wollen wir die Risiken für demokratische Entscheidungen einschränken oder wollen wir es den Initiativen schwerer machen?“, sagte Peltonen-Gassmann vom Verein Mehr Demokratie. Sie warnte vor einer Einschränkung der direkten Demokratie. Was die Bürgerinnen und Bürger sich wünschten, sei gehört zu werden. Dies sei auch eine Frage der Wertschätzung und „die Voraussetzung für den konstruktiven Zusammenhalt, den wir in schwierigen Zeiten besonders brauchen“.