Kein Geld für Verfassungsfeinde im Landtag - bleibt’s dabei?
Keine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung, kein staatliches Geld: So sieht es das Gesetz vor. Bleibt es dabei? Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz will schnell für Klarheit sorgen.
Der rheinland-pfälzische Landtag braucht Rechtssicherheit. (Archivbild)Hannes Albert/dpa
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Im Rechtsstreit um die Überprüfung von Verfassungsfeinden im rheinland-pfälzischen Landtag will der Verfassungsgerichtshof noch im September eine Entscheidung fällen. Das kündigte der Präsident des höchsten Gerichts in Rheinland-Pfalz nach einer mündlichen Verhandlung in Koblenz an.
In dem Verfahren geht es um das rheinland-pfälzische Abgeordneten- und Fraktionsgesetz, in dem Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie von Fraktionen geregelt sind. Verweigern die Beschäftigten diese oder bestehen sie nicht, fließt nach der Regelung für diese Personen kein Geld vom Staat mehr.
Die AfD-Fraktion moniert in einer Beschwerde, dass mit der Regelung in dem Gesetz praktisch bereits die Mitgliedschaft in der Partei ausreiche, um die Zuverlässigkeitsprüfung nicht zu bestehen. Als Begründung führte der Rechtsbeistand der Fraktion in der mündlichen Verhandlung an, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werde.
AfD: Gesetz ist über das Ziel hinausgeschossen
Daraus, dass die AfD als Verdachtsfall gelte, dürfe sich kein Automatismus und keine Parteiwillkürlichkeit ableiten lassen. Auch die AfD-Fraktion wolle keine Verfassungsfeinde im Parlament. Das Gesetz sei aber über das Ziel hinausgeschossen und verfassungswidrig, sagte der Anwalt.
Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz will schnell für Klarheit sorgen. (Archivbild)Sascha Ditscher/dpa
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Vertreter des rheinland-pfälzischen Landtags betonten, bei dem Gesetz gehe es um einen präventiven Selbstschutz des Landtags. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stünden in einer besonderen Nähe zum Parlament. Der Landtag könne nicht verhindern, dass Abgeordnete Verfassungsfeinde beschäftigten. Es könne aber verhindert werden, dass dieses aus staatlichen Mitteln bezahlt werden.
Mehr als 600 Mitarbeiter überprüft
Bestehen die Personen die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht oder verweigern diese, enden nach dem Gesetz die staatlichen Aufwendungen. Das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch nach Angaben des Landtagsvertreters bestehen. Das Gesetz ist seit rund einem Jahr in Kraft.
Mehr als 600 Mitarbeiter wurden nach Angaben des Landtags bisher auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter hatte der Prüfung nicht zugestimmt und bekommt somit auch kein Steuergeld. Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei Betroffenen für die AfD.
Neuland für den Verfassungsgerichtshof
Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz betrete mit der AfD-Beschwerde gegen die im Mainzer Landtag im Juli 2025 beschlossene Änderungen des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes Neuland, erklärte der Vorsitzende Richter. Ähnliche Regelungen gebe es zwar auch in anderen Bundesländern. Das Koblenzer Gericht sei jedoch das erste Verfassungsgericht, das die damit zusammenhängenden Rechtsfragen zu beantworten habe. Der Beschluss werde den Verfahrensbeteiligten schriftlich und noch im September zugestellt.
Im Mainzer Landtag wurden Änderungen des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes im Juli vergangenen Jahres beschlossen. (Archivbild) Sascha Ditscher/dpa
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