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Kampf gegen Kindesmissbrauch: Minister fordern EU-Ausnahme

WhatsApp, Instagram & Co. durften Chats nach möglichen Straftaten scannen. Nach einem EU-Streit steht der Kinderschutz auf der Kippe. Worum es geht und warum das auch in Baden-Württemberg wichtig ist.

04.07.2026

Eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Chats zu kontrollieren, um sexuelle Darstellungen von Kindern aufzuspüren. Sie war im April ausgelaufen. (Symbolbild)Markus Lenhardt/dpa

Eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Chats zu kontrollieren, um sexuelle Darstellungen von Kindern aufzuspüren. Sie war im April ausgelaufen. (Symbolbild)Markus Lenhardt/dpa

© Markus Lenhardt/dpa

Um im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie eine rechtliche Lücke zu schließen, appellieren zwei Minister aus Baden-Württemberg an Abgeordnete im EU-Parlament. Dort geht es in der neuen Woche darum, eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern, die Online-Plattformen das Durchsuchen von privater Kommunikation erlaubt. „Im Mittelpunkt stehen wehrlose Kinder, die Opfer sexuellen Missbrauchs werden oder bereits geworden sind“, betonen Justizminister Moritz Oppelt und Innenminister Manuel Hagel (beide CDU). 

„Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Rechtsstaats“, schreiben die beiden Minister in dem Brief an EU-Abgeordnete, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Datenschutz und Kinderschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. 

Strafrechtliche relevante Hinweise aus den USA

Hintergrund ist, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland entscheidend von Hinweisen aus den USA abhängt. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google konnten in der Vergangenheit in Europa etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen und verbotene Inhalte an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) melden. Die Organisation leitet solche Hinweise weltweit an Strafverfolgungsbehörden weiter – in Deutschland ans Bundeskriminalamt.

Innenminister Manuel Hagel (l) und Justizminister Moritz Oppelt werben für eine Verlängerung. (Archivbild)Marijan Murat/dpa

Innenminister Manuel Hagel (l) und Justizminister Moritz Oppelt werben für eine Verlängerung. (Archivbild)Marijan Murat/dpa

© Marijan Murat/dpa

„In den Jahren 2024 und 2025 wurden dem Bundeskriminalamt jeweils über 200.000 Hinweise übermittelt“, heißt es in dem Brief. Mehr als die Hälfte habe sich als strafrechtlich relevant erwiesen. Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg übernimmt viele der Verfahren mit Bezug in den Südwesten. 

Bei der Abstimmung in Brüssel gehe es wirklich um viel, betonte Justizminister Oppelt. „Das angesetzte Dringlichkeitsverfahren im Europäischen Parlament ist auf absehbare Zeit vielleicht die letzte Chance, um sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie auch in Zukunft konsequent zu bekämpfen und Kinder zu schützen“, sagte er der dpa in Stuttgart. 

„Wir brauchen eine Regelung, damit Online-Plattformen Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch wirksam aufdecken und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten können“, so Oppelt. Alles andere wäre ein heftiger Rückschlag „mit verheerenden Folgen für Kinder, die dann noch weniger Chance haben, aus ausweglosem Leid gerettet zu werden“.

Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg befasst sich mit solchen Fällen. (Archivbild)Uli Deck/dpa

Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg befasst sich mit solchen Fällen. (Archivbild)Uli Deck/dpa

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Hagel appellierte: „Wir müssen hier wirklich den Druck hoch halten.“ Allein 2025 seien Tausende solcher Hinweise an das Landeskriminalamt gegangen. „Das zeigt: Die Hinweise bleiben auf einem sehr hohen Niveau und wir müssen wirklich alles tun, um die zu schützen, die sich nicht selber schützen können“, teilte der Innenminister der dpa mit. „Wir brauchen die Regelung, damit unsere Polizei diese wirklich schlimmen Straftaten auch konsequent verfolgen kann.“

Verlängerung galt als gescheitert – bis jetzt

Zwar wird an einer dauerhaften europäischen Regelung gearbeitet. Wann diese in Kraft treten kann, ist aber nicht absehbar. Ziel der Übergangsregelung ist es, vor allem Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Die vorherige Ausnahmeregelung, die das Scannen und Meldungen zu Missbrauchsinhalten ermöglichte, lief im April aus.

Ende März war eine Abstimmung über eine Verlängerung im EU-Parlament gescheitert, da nach dem Willen eines Großteils der Abgeordneten Kontrollen etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollten die EU-Staaten bisher allerdings nicht zustimmen. 

Das Vorhaben, die zeitlich befristete Ausnahme von den Datenschutzregeln zu verlängern, galt daher als gescheitert. Nun haben es die EU-Staaten aber in einem ungewöhnlichen Schritt wieder auf die Agenda gesetzt.