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Juristischer Streit um AfD-Einstufung geht in weitere Runde

Die Einstufung der AfD Hessen als rechtsextremen Verdachtsfall hat bereits mehrfach die Justiz beschäftigt. Worum es nun bei der Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geht.

18.05.2026

Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wird die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) verhandelt. Andreas Arnold/dpa Pool/dpa

Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wird die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) verhandelt. Andreas Arnold/dpa Pool/dpa

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Der juristische Streit um die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beschäftigt erneut die hessische Justiz. In der Verhandlung des Hauptsacheverfahrens vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht geht es um zwei Klagen der Partei. Eine davon richtet sich gegen die Einstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Mit der zweiten Klage wehrt sich die AfD unter anderem dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte. 

Das Landesamt hatte den hessischen AfD-Landesverband 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. In einer Eilentscheidung im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass dies rechtmäßig ist und die Partei beobachtet werden darf. Diese Entscheidung im Eilverfahren war im September 2025 vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt worden. 

Verwaltungsgerichtshof: Es gibt Anhaltspunkte für den Verdacht 

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) argumentiert, es bestehe beim AfD-Landesverband der Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe. 

Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete, hatte der Verwaltungsgerichtshof erklärt. Es gebe außerdem hinreichende Aussagen, die sich „gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch „Fremde“ richteten“. 

AfD Hessen wehrt sich gegen Einstufung

Die AfD Hessen bewertet nach eigenen Angaben ihre Einstufung als Verdachtsfall als rechtswidrig. Bezogen auf die Beobachtung durch den Verfassungsschutz verwies der Anwalt der Partei vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf eine mögliche „Missbrauchsgefahr“. Es bestehe ein „schmaler Grat“ zwischen Aufklärung und einer möglichen Lieferung von „Munition für den Wahlkampf“.

Mit der zweiten Klage wehrt sich die AfD ausserdem dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte.Andreas Arnold/dpa Pool/dpa

Mit der zweiten Klage wehrt sich die AfD ausserdem dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte.Andreas Arnold/dpa Pool/dpa

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In der Sache gab es bereits ein Eilverfahren. (Archivbild)Lando Hass/dpa

In der Sache gab es bereits ein Eilverfahren. (Archivbild)Lando Hass/dpa

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