„Soziale Hinrichtung“ – Inspekteur wieder vor Gericht
Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte des Landes muss sich noch einmal vor Gericht verantworten. Die Verteidigung macht der Staatsanwaltschaft zum Auftakt schwere Vorwürfe.
Sein Posten ist zwar abgeschafft, aber der Inspekteur bezieht weiter Bezüge. Marijan Murat/dpa
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Im neuen Verfahren gegen den vom Dienst suspendierten Inspekteur der Polizei hat die Verteidigung gleich zum Auftakt die Einstellung des Verfahrens beantragt. Ihr Mandant könne nicht mehrfach wegen derselben Tat angeklagt werden, argumentieren die Anwälte des Beamten. Einer von ihnen kritisierte noch vor Verlesung der Anklage einen „öffentlichen Vernichtungsfeldzug“ gegen den 53-jährigen Polizisten und sprach von einer „öffentlichen Hinrichtung“ des Inspekteurs und seiner Familie. Sein Mandant sei „Opfer einer beispiellosen staatlichen Mobbingkampagne“, so der Verteidiger.
Im Kern geht es darum: Die Anwälte des Inspekteurs betrachten den Kneipenbesuch, der zum ersten Prozess um sexuelle Nötigung führte, und das Skype-Telefonat, das nun Gegenstand des zweiten Verfahrens ist, als rechtlich verbunden. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Die Sitzung wurde unterbrochen.
Zwei Verfahren – eine Tat?
Dem Polizeibeamten war im ersten Prozess zur Last gelegt worden, eine junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch sexuell bedrängt zu haben. Der Inspekteur war aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen.
Nun steht der Inspekteur wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Es geht um ein Skype-Telefonat, das wenige Tage nach dem Kneipenbesuch stattfand. Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte des Landes soll der Hauptkommissarin darin angeboten haben, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlässt. Die Kommissarin hatte das Gespräch heimlich aufgezeichnet. Nach dem Gespräch meldete sie den Vorfall der Landespolizeipräsidentin.
Kammer sah Vergehen der Bestechlichkeit
Die Kammer hatte bereits in der Urteilsbegründung des ersten Verfahrens erklärt, dass die Äußerungen des Inspekteurs in dem Telefonat aus Sicht des Gerichts ein Vergehen der Bestechlichkeit darstellen. Allerdings war der Vorwurf nicht Teil der Anklage im ersten Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai 2025 erneut Anklage erhoben – knapp zwei Jahre nach dem Freispruch im ersten Prozess. Nun muss eine andere Kammer über den Fall entscheiden.
Der Inspekteur selbst wollte sich laut seiner Anwältin vor dem Prozess nicht zu den Vorwürfen äußern. Auch im neuen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
„Opfer eines Justizskandals“
Der Inspekteur habe der Kommissarin in dem Telefonat nur die von ihr adressierte Angst vor dienstlichen Auswirkungen nehmen wollen, berichtete der Anwalt des Inspekteurs beim Prozessauftakt. Er habe darauf hingewiesen, dass er Privates und Dienstliches trenne, und habe ihr lediglich sozial adäquate Unterstützung angeboten. Er habe der Kommissarin bei der Beseitigung von Selbstzweifeln helfen wollen und ihr seine schonungslose, konstruktive Kritik angeboten. Er habe allerdings nicht angeboten, Einfluss auf ihre Beurteilung zu nehmen. Es sei lebensfremd, seine berufliche Stellung wegen der Aussicht auf eine kurze Affäre aufs Spiel zu setzen, so der Verteidiger.
Sein Mandat sei „Opfer eines Justizskandals“ und müsse vor weiteren Stigmatisierungen geschützt werden, sagte der Anwalt des Inspekteurs. Die Landespolizeipräsidentin habe mit ihrer Aufarbeitung des Falls eine Kettenreaktion ausgelöst und einen Skandal entfacht, „den es so nicht hätte geben dürfen“. Sie habe den Inspekteur mit vorschnellen Entscheidungen exponiert. Bis heute sei niemand bereit, für die „soziale Hinrichtung“ seines Mandanten Verantwortung zu übernehmen.
Kritik an junger Kommissarin
Die Kommissarin habe sich hingegen mit ihrem Verhalten strafbar gemacht und sei für den Polizeidienst ungeeignet, kritisierte der Anwalt des Inspekteurs. Er nannte etwa den heimlichen Mitschnitt, den sie als Amtsträgerin angefertigt habe und der illegal sei. Die Kommissarin habe Fakten verschwiegen und Beweismittel vernichtet. Sie werde aber vor Strafverfolgung geschützt, sei sogar befördert worden und werde von der Öffentlichkeit bis heute bemitleidet, kritisierte der Verteidiger.
Fall mit Folgen
Die Affäre rund um den Inspekteur zog politisch weite Kreise. So wurde im Stuttgarter Landtag ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Das Gremium befasste sich mit sexueller Belästigung und der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU). Es ging auch darum, wie der Inspekteur auf seinen Posten kam und Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden.
Strobl schaffte im Kontext des Falls das Amt des Inspekteurs ab. Formaljuristisch ist der Angeklagte aber laut Innenministerium immer noch Inspekteur. Er ist demnach weiterhin Beamter und bezieht auch noch einen Teil seines Gehalts. Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Inspekteur läuft weiter – es wird nicht abgeschlossen, solange strafrechtliche Verfahren gegen ihn laufen.
Nach Freispruch im ersten Prozess steht der Inspekteur erneut vor Gericht. Seine Verteidigung spricht von „staatlicher Mobbingkampagne“. Marijan Murat/dpa
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