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Hundewelpen im Keller: Gericht untersagt Tierhaltung

Polizisten finden zwölf Hundewelpen und ihre Mütter in einem dunklen, schmutzigem Keller. Behörden gehen gegen den Halter vor. Der wehrt sich vor Gericht.

24.03.2026

Das Verwaltungsgericht hat einem Hundehalter in Berlin-Köpenick die Tierbetreuung untersagt. (Symbolbild)Paul Zinken/dpa

Das Verwaltungsgericht hat einem Hundehalter in Berlin-Köpenick die Tierbetreuung untersagt. (Symbolbild)Paul Zinken/dpa

© Paul Zinken/dpa

Nachdem Polizisten bei einem Berliner Hundehalter 14 Tiere aus einem dunklen Keller befreit haben, ist dem Mann die Haltung untersagt worden. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte im Eilverfahren eine entsprechende Entscheidung des Bezirks Treptow-Köpenick, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Polizei hatte die Hunde - zwölf Welpen und zwei Muttertiere - im Januar aus einem dunklen Kellerverschlag eines Mehrfamilienhauses gerettet. Es handelte sich um französische Bulldoggen. Nach Angaben des Gerichts waren einige der noch unter acht Wochen alten Welpen von ihrem Muttertier getrennt. Ein Tier hatte der Mann einer Frau mitgegeben, die es kaufen wollte. 

Bezirk spricht Verbot aus

Die Polizei nahm die anderen Hunde wegen tierschutzwidriger Zustände mit und leitete nach damaligen Angaben Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick ordnete ein Haltungs- und Betreuungsverbot an. Zudem veranlasste es laut Gericht den Verkauf der Hunde. 

Dagegen wehrte sich der Kläger und zog vor Gericht - zunächst ohne Erfolg. Der Fall wird aber die nächste Instanz beschäftigen. Der Hundehalter hat nach Gerichtsangaben beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.