Neue Regeln für Denkmalschutz geplant
Für Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern ist es oft eine langwierige Angelegenheit, bis über geplante Sanierungen entschieden wird. Das soll sich ändern. Welche Erleichterungen Hessen plant.
Kern der Reform sind schnellere und digitale Genehmigungsverfahren. (Symbolbild)Sebastian Gollnow/dpa
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Der Umbau oder die Sanierung von denkmalgeschützten Häusern ist oft teuer und langwierig. Eine Gesetzesnovelle soll nun in Hessen Erleichterungen für die Eigentümer bringen. „Denkmäler sind keine Last der Vergangenheit. Sie sind Orte der Erinnerung und des Zusammenhalts“, erklärte Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) in Wiesbaden. „Gerade deshalb brauchen sie Regeln, die Schutz ermöglichen – ohne Stillstand zu produzieren.“
Welche Erleichterungen sind geplant?
Kern der Reform sind schnellere und digitale Genehmigungsverfahren, verbindliche Entscheidungsfristen sowie eine deutliche Stärkung der unteren Denkmalschutzbehörden. Die Beteiligung der Landesdenkmalpflege werde künftig auf klar definierte Kernfälle wie Unesco-Welterbe oder Denkmäler von besonderer Bedeutung konzentriert, hieß es bei der Vorstellung der Novelle. Damit sollen langwierige Abstimmungsprozesse vermieden werden. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit soll erstmals ausdrücklich als Leitlinie im Gesetz festgeschrieben werden.
Wie sollen die Genehmigungsverfahren schneller werden?
Unter anderem, indem Standardfälle beim Denkmalschutz künftig in der Region entschieden werden sollen - bei den kommunalen Denkmalschutzbehörden. „Die Reform stärkt die Kommunen, ohne Schutzstandards zu senken“, sagte der SPD-Abgeordnete Bijan Kaffenberger. Erst bei Denkmälern von herausragender Bedeutung werde der Landesdenkmalschutz ins Boot geholt - das spart Ressourcen.
Was hat es mit den verbindlichen Entscheidungsfristen auf sich?
Hier sollen künftig Genehmigungsfiktionen mit klaren Fristen gelten. Das heißt: Innerhalb eines Monats wird geprüft, ob ein Antrag vollständig ist. Über vollständige Anträge wird grundsätzlich innerhalb von drei Monaten entschieden. Nur im begründeten Ausnahmefall kann diese Frist verlängert werden. Hört ein Eigentümer nichts von der Behörde, dann gilt der Antrag rechtlich als genehmigt.
Bei welchen Arbeiten soll auf eine Genehmigung verzichtet werden?
Ein denkmalgeschütztes Haus soll eine neue Heizung bekommen? Das soll in vielen Fällen künftig ohne Genehmigung möglich sein. Gleiches gilt für ein neues Bad oder eine neue Küche, sofern dabei keine historische Substanz verloren geht. Auch der Austausch von Regenrinnen, Fallrohren oder frei stehende Ladestationen für Elektrofahrzeuge fallen unter diese geplante Regelung.
Wie geht es nun weiter?
Die Reform des Hessischen Denkmalschutzgesetzes soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition wird diese Woche in den Landtag eingebracht. Dann soll auch ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion debattiert werden, der die Vorschläge von Schwarz-Rot nicht weit genug gehen. „Er löst das Problem der Bauruinen nicht“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Naas. Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten sieht vor, die Entscheidung über den Denkmalwert des fraglichen Gebäudes den örtlichen Akteuren zu überlassen.