Haus & Grund kritisiert neues Heizungsgesetz
Neue Regeln für Heizungen sorgen für Unsicherheit: Haus & Grund warnt vor Investitionsstau und Folgen für Eigentümer in Schleswig-Holstein.
Lässt kein gutes Haar am neuen Gebäudeenergiegesetz: Der Verbandsvorsitzende von Haus & Grund, Alexander Blažek. (Archivbild)Frank Molter/dpa
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Der Haus- und Grundeigentümerverband Haus & Grund stellt sich gegen das von der Bundesregierung beschlossene neue Gebäudeenergiegesetz. Der schleswig-holsteinische Verbandsvorsitzende Alexander Blažek bezeichnete das neue Gesetz als groben Unfug. „Kaum verständlich, praxisfern und kostspielig.“
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird die Vorgabe des Heizungsgesetzes aufgegeben, wonach beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Nach der neuen Regelung können Eigentümer auch künftig Anlagen einbauen, die mit Erdgas oder Mineralöl betrieben werden. Allerdings gilt eine sogenannte Biotreppe. Ab 2029 müssen die Heizungsanlagen einen Anteil von mindestens 10 Prozent, ab 2035 von 30 Prozent und ab 2040 von 60 Prozent der Wärme aus Biokraftstoffen wie Bio-Methan erzeugen.
Blažek warnt vor dem Einau neuer Öl- und Gasheizungen
„Die angebliche Freiheit im Heizungskeller ist Augenwischerei“, kritisierte Blažek. „Angesichts der Explosion der Preise für fossile Energieträger wie Erdgas und Heizöl wäre jeder Eigentümer von Wohnimmobilien schlecht beraten, eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen.“ Das gelte umso mehr aufgrund der sogenannten Biotreppe. Das setzte voraus, das zukünftig genügend Bio-Gas vorhanden ist. „Wenn das nicht der Fall sein sollte, würden auch hier die Preise und damit die Heizkosten explodieren.“
Weil mit dem neuen Gesetz die Öffnungsklausel wegfallen soll, die es den Ländern ermöglicht, weitergehende Anforderungen oder Beschränkungen zu bestimmen, sieht Blažek ein Problem für Schleswig-Holstein. Im nördlichsten Bundesland müssen demnach Gebäudeeigentümer beim Heizungstausch von vor dem 1. Januar 2019 errichteten Gebäuden mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien erzeugen.
Folgen für Schleswig-Holsteins Klimaziele?
Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne) müsse sich mit der Frage auseinandersetzen, welche Folgen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz habe. „Dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein könnte in entscheidenden Teilen die Rechtsgrundlage entzogen werden. Die Pflicht, beim Heizungstausch Wärme mit 15 Prozent erneuerbaren Energie zu erzeugen, dürfte entfallen“, so der Verbandschef.
Blažek sprach von einem schlimmen Chaos für Hausbesitzer und private Kleinvermieter, das die Bundesregierung verursacht hat. „Wenn die Lage unklar ist, investiert man nicht. Das ist eine sehr schlechte Nachricht für den Klimaschutz, aber auch für Eigentümer, weil deren Immobilien auch eine wichtige Kapitalanlage sind.“
Eigentümer können Energieberatung nutzen
Er verwies auf das Förderprogramm Energieberatung in Schleswig-Holstein. Eigentümer können sich objektiv und unabhängig informieren, wie ihre Immobilie künftig wirtschaftlich zu beheizen ist. Förderanträge können bei Haus & Grund Schleswig-Holstein gestellt werden.