dpa

Hamburg plant Umbau bei Schulbegleitung für Inklusionskinder

Hamburg will bei der Schulbegleitung für Inklusionskinder künftig stärker auf FSJ-Kräfte setzen. Pädagogisches Fachpersonal soll nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

21.06.2026

Hamburgs Schulbehörde organisiert die Schulbegleitung inklusiver Kinder im kommenden Schuljahr um. (Symbolbild)Jonas Güttler/dpa

Hamburgs Schulbehörde organisiert die Schulbegleitung inklusiver Kinder im kommenden Schuljahr um. (Symbolbild)Jonas Güttler/dpa

© Jonas Güttler/dpa

Angesichts klammer Kassen will Hamburgs Bildungsbehörde die Schulbegleitung inklusiver Kinder im kommenden Schuljahr umorganisieren. Da Schulbegleitung eine „nachrangige, helfende Unterstützung und keine Bildungs- und Erziehungstätigkeit“ sei, werde pädagogisch beziehungsweise sozialpädagogisch ausgebildetes Personal künftig nur noch in Ausnahmefällen bewilligt, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben der Schulbehörde unter anderem an alle Leitungen der Grund- und Stadtteilschulen sowie Gymnasien und Sonderschulen.

FSJ-Teilnehmer sollen Betreuung übernehmen

Stattdessen sollen Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden, um die Kinder auf dem Schulweg und während des Unterrichts zu betreuen. Unbesetzte FSJ-Stellen können den Angaben zufolge künftig auch nicht mehr in Stellenanteile für sozialpädagogische Fachkräfte umgewandelt werden. „Dies gilt bei FSJ-Schulbegleitungsbedarfen für alle neuen Fälle, für die Fälle aus dem Schuljahr 2025/26 sowie für alle Schülerinnen und Schüler mit langfristig unveränderten Schulbegleitungsbedarfen“, heißt es in dem Schreiben.

Kinder mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung erhalten demnach im ersten Jahr künftig gar keine Schulbegleitung mehr. Stattdessen soll es individualisierte Bildungsangebote sowie etwaige außerschulische Unterstützungsmaßnahmen geben. „Soweit nach einem Schulbesuchsjahr mit diesen Maßnahmen keine angemessene Teilhabe gelungen ist, kann Schulbegleitung als nachrangige Hilfe erörtert werden“, heißt es in dem Schreiben.

Behörde hat künftig das letzte Wort

Wer welche Fördermaßnahmen erhält, obliege weiter den sogenannten Entscheidungskonferenzen, in denen die Gesamtleitung und Schulbegleitungskoordination der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) sowie die Schulleitung der speziellen Sonderschule sitzen. Das letzte Wort habe künftig aber die Schulbehörde.

Nach Behördenangaben wurden im Schuljahr 2011/2012 noch in etwa 460 Fällen eine Schulbegleitung bewilligt. Im vergangenen Schuljahr seien es bereits 3.226 Fälle gewesen, die nun im laufenden Schuljahr noch einmal auf 4.011 gestiegen seien. Die Kosten kletterten demnach von 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf fast 32,6 Millionen Euro im Jahr 2024 und 42,15 Millionen Euro im vergangenen Jahr.

Rund 15.600 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf

Insgesamt haben der Schuljahresstatistik zufolge im laufenden Schuljahr 15.606 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf. Das seien 7,0 Prozent aller Schülerinnen und Schüler - und rund 1.100 Kinder und Jugendliche mehr als im vorangegangenen Schuljahr. Im Vergleich zum letzten Vor-Corona-Schuljahr 2019/20 seien es sogar knapp 3.000 Schülerinnen und Schüler mehr.

Scharfe Kritik kam von der Gewerkschaft GEW. „Inklusion ist ein Menschenrecht und keine freiwillige Leistung, die je nach Haushaltslage gekürzt werden kann“, sagte deren Vorsitzender Sven Quiring. Wer qualifizierte Schulbegleitung zurückfahre und Unterstützung erschwere, verschlechtere die Bildungs- und Teilhabechancen der betroffenen Kinder und Jugendlichen. „Gleichzeitig werden Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schulen mit zusätzlichen Herausforderungen allein gelassen.“

GEW fordert mehr statt weniger Unterstützung

Die GEW Hamburg warnte davor, Schulbegleitung als bloße „nachrangige Hilfe“ zu betrachten. Gerade für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung, Autismus-Spektrum-Störungen oder psychosozialen Unterstützungsbedarfen sei eine verlässliche und fachlich qualifizierte Begleitung eine zentrale Voraussetzung für gelingende Inklusion. „Hamburg braucht nicht weniger, sondern mehr Unterstützung für inklusive Bildung“, sagte Quiring. Deshalb unterstütze die GEW auch die von betroffenen Familien und Fachkräften gestartete Petition gegen Kürzungen bei der Schulbegleitung.

Auch die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft kritisierte die Pläne. „Die angekündigten Veränderungen laufen auf massive Kürzungen hinaus – quantitativ wie qualitativ“, sagte deren schulpolitische Sprecherin Sabine Ritter. Der Anspruch eines inklusiven Schulsystems werde so grundsätzlich infrage gestellt. „Dass insbesondere fachlich ausgebildetes Personal nur noch eine Ausnahmeerscheinung darstellen soll, ist ein echter Skandal“, sagte Ritter. Schließlich machten sie derzeit etwa 16 Prozent aller genehmigten Schulbegleitungen aus, erklärte die Fraktion.

Schulbehörde weist Vorwürfe der Linken zurück

Die Schulbehörde wies die Vorwürfe dagegen zurück. „Die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Hamburger Schul- und Familienpolitik.“ Die Anpassungen dienten dazu, die Verfahren zur Bewilligung von Schulbegleitung zielgerichteter, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. „Damit stellt die Bildungsbehörde sicher, dass die vorhandenen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich benötigt werden, im Sinne einer bestmöglichen Förderung aller Kinder und Jugendlichen.“