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Hamburg entgingen 857 Millionen Euro Erbschaftsteuer

Erben von Betrieben können unter bestimmten Bedingungen komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden. Hamburgs Finanzsenator hält das für ungerecht – und warnt zugleich vor einem anderen Vorschlag.

13.10.2026

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) mahnt erneut eine Reform der Erbschaftsteuer an. (Archivbild)Michael Bahlo/dpa

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) mahnt erneut eine Reform der Erbschaftsteuer an. (Archivbild)Michael Bahlo/dpa

© Michael Bahlo/dpa

Parallel zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts hat Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel einmal mehr eine Reform der Erbschaftsteuer angemahnt. Die aktuelle Ausgestaltung mit Steuervermeidungsmöglichkeiten bei großen Vermögen „ist nicht das, was wir uns hier unter Steuergerechtigkeit vorstellen“, sagte der SPD-Politiker.

Seit Inkrafttreten der Verschonungsbedarfsprüfung 2016 seien so allein Hamburg 857 Millionen Euro durch die Lappen gegangen. Das seien rund 7,5 Prozent des bundesweiten Erlassvolumens, womit die Hansestadt überdurchschnittlich betroffen sei.

Karlsruhe verhandelt über Steuervorteile bei Betriebsvermögen 

In dem Karlsruher Verfahren geht es um Steuervorteile für Menschen, die ganze Betriebe oder Teile von Unternehmen erben. Betriebsvermögen kann in Deutschland zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Erbe den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt. Eine Komplett-Befreiung kann beantragen, wer das Vermögen über sieben Jahre behält und weitere Voraussetzungen erfüllt. Bei Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro können Erben komplett vor der Steuer befreit werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht aus ihrem verfügbaren Privatvermögen begleichen können.

Die SPD will das auf Bundesebene schon lange ändern. Sie schlägt einen Freibetrag für Unternehmen von fünf Millionen Euro vor. Außerdem soll es großzügige Möglichkeiten zur Stundung - also zum Aufschub von Zahlungen - geben, damit keine Firma schließen muss. Für kleinere Erbschaften will die SPD einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro. CDU und CSU lehnen die Vorschläge ab. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage dürften Mittelstand und Familienunternehmen nicht zusätzlich belastet werden. 

Dressel sieht Familienstiftungen kritisch

Bereits im Sommer hatten sich die Finanzministerin und Finanzminister der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen parteiübergreifend für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer ausgesprochen. Dazu zähle auch, Familienstiftungen ins Visier zu nehmen, deren ausschließlicher Zweck der Steueroptimierung diene. Denn allein in Hamburg betrafen von den zwischen 2016 und 2025 nach den Verschonungsregelungen beschiedenen zwölf Steuerfällen fünf Stiftungen, wie Dressel sagte.

Die CSU plädiert zudem für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, so dass die Bundesländer je nach ihrer Finanzlage die Höhe selbst bestimmen können. Über eine entsprechende Klage der bayerischen Staatsregierung hatte das Bundesverfassungsgericht bereits am Montag verhandelt. Für Dressel ist das Ansinnen der CSU jedoch absurd. „Es muss unbedingt bundeseinheitlich bleiben, auch zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit“, sagte er.

Regionalisierung „bürokratisch ein totaler Wahnsinn“

Denn eine Regionalisierung bedeute ja nichts anderes, als dass Leute zur Vermeidung von Steuern kurz vor ihrem Ableben ihren Wohnsitz verlegen könnten. Zudem gebe es viele Fälle, bei denen eine Familie etwa Grundbesitz in Niedersachsen und eine Wohnung in Bayern habe. Bei einer regionalisierten Steuer hieße das dann, dass jeweils unterschiedliche Steuersätze beachtet werden müssten. „Das ist auch bürokratisch ein totaler Wahnsinn.“