Haftstrafe nach Missbrauch von mehreren Heimkindern
Vor mehr als 26 Jahren sollen Heimkinder sexuell missbraucht worden sein. Sie lebten in einem Kinderdorf in Unterfranken. Der Angeklagte räumt die Vorwürfe ein, will sich aber nicht genau erinnern.
Der Angeklagte soll um die Jahrtausendwende Minderjährige in dem Kinderheim sexuell missbraucht haben. (Archivbild)Pia Bayer/dpa
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Für den schweren sexuellen Missbrauch von Heimkindern hat das Landgericht Schweinfurt einen Mann zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte zum Auftakt des Berufungsverfahrens Übergriffe auf mindestens vier Jungen gestanden, wenn auch nur recht zögerlich und geprägt von angeblichen Erinnerungslücken. Den Darstellungen der Opfer zu den Übergriffen, so wie in der Anklage festgehalten, werde er nicht entgegentreten, sagte der 56-Jährige. „Es tut mir unheimlich leid.“
Schweigen im ersten Verfahren
Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt hatte der Mann nichts zu den Vorwürfen gesagt. Er war um die Jahrtausendwende als Hausmeister in dem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig. Die Übergriffe sollen unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände und auf einer Almhütte in Österreich stattgefunden haben. Die Opfer sollen damals zwischen 11 und 15 Jahre alt gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die Nebenklagevertreter hatten einheitlich beantragt, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren zu verurteilen.
Ersturteil 2025
Ursprünglich waren in dem Komplex zwei Männer angeklagt – der 56-Jährige und ein 1981 geborener Mann, der als Erzieher in dem Kinderdorf am Rand des Steigerwalds gearbeitet hatte.
Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den 56-Jährigen im Januar 2025 zu drei Jahren Haft und den anderen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Der Ältere legte Berufung ein.
Im Fall des anderen Angeklagten ging die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls in Berufung, nahm diese später aber wieder zurück. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten damals Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert.
Vor dem Amtsgericht hatten mehrere ehemalige Heimkinder von Übergriffen des 56-Jährigen berichtet. Bis auf zwei Fälle sind alle anderen verjährt.