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Hängepartie in Aue: Wahlgewinner kann OB-Amt nicht antreten

Im Juni hat Marcus Hoffmann die OB-Wahl in Aue-Bad Schlema gewonnen, am 1. August sollte der CDU-Mann das Amt antreten. Doch der Chefsessel im Rathaus muss noch eine Weile warten.

29.07.2026

Die Wahl in Aue-Bad Schlema gewonnen, aber Oberbürgermeister wird er vorerst nicht: Marcus Hoffmann (CDU). (Archivbild)Jan Woitas/dpa

Die Wahl in Aue-Bad Schlema gewonnen, aber Oberbürgermeister wird er vorerst nicht: Marcus Hoffmann (CDU). (Archivbild)Jan Woitas/dpa

© Jan Woitas/dpa

Nach der überregional viel beachteten Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema kann Gewinner Marcus Hoffmann (CDU) sein Amt nicht wie geplant zum 1. August antreten. Grund ist ein Einspruch der rechtsextremen Freien Sachsen gegen das Wahlergebnis. Dieser wird vom Landratsamt als Rechtsaufsicht geprüft. Ein Ergebnis liege bisher nicht vor, sagte eine Sprecherin der Stadt auf dpa-Anfrage.

Führungslos wird die Stadt im Erzgebirge mit rund 19.000-Einwohnern trotzdem nicht. Stattdessen wird der langjährige Amtsinhaber Heinrich Kohl (CDU), der altersbedingt nicht erneut kandidiert hatte, vorerst an der Rathausspitze bleiben, heißt es. Er wird im Herbst 70 Jahre alt. 

Trotz der Hängepartie um den Amtsantritt als Oberbürgermeister führt Hoffmanns Arbeitsweg ihn schon in die Stadtverwaltung. Der 42-Jährige ist dort im Bauamt tätig. Dieser Arbeit werde er vorerst weiter nachgehen, heißt es.

Wahlentscheidung nach engem Kopf-an-Kopf-Rennen

Die Wahl in Aue-Bad Schlema hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Denn mit Hoffmanns Mitbewerber Stefan Hartung hatte ein bekannter Neonazi Chancen auf den Chefsessel im Rathaus. Der Vize der Freien Sachsen hatte im ersten Wahlgang vorn gelegen, die absolute Mehrheit aber verpasst. Den zweiten Wahlgang entschied Christdemokrat Hoffmann in einem Kopf-an-Kopf-Rennen schließlich für sich. Den Ausschlag gaben dabei die Briefwahlstimmen. Insgesamt kam Hoffmann am Ende auf 5.007 Stimmen, Hartung auf 4.499. 

In ihrem Einspruch listen die Freien Sachsen mutmaßliche Rechtsverstöße bei der Wahl auf. Unter anderem werden Zweifel am Briefwahlergebnis geäußert. Auch sei eine Wahlurne ihren Angaben zufolge nicht ordnungsgemäß versiegelt gewesen. Die Partei wirft zudem Landrat Rico Anton (CDU) vor, das Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Es geht um Äußerungen in Medien - der Landrat hatte Hartung unter anderem als erwiesenen Extremisten bezeichnet. 

Wie lange die Wahlprüfung noch dauern werde, dazu wollte das Landratsamt des Erzgebirgskreises auf Anfrage keine Auskunft geben. Würde dem Einspruch stattgegeben, wäre die Wahl ungültig und müsste der Stadtrat eine Neuwahl anberaumen, heißt es. Erkläre die Rechtsaufsicht dagegen die Wahl für gültig, könnten die Freien Sachsen beim Verwaltungsgericht Chemnitz dagegen klagen.