Sex mit JVA-Lehrerin? Lautstarke Gerichtsverhandlung
Einer Ex-JVA-Lehrerin wird einvernehmlicher Sex mit einem jugendlichen Insassen vorgeworfen. Nach einem Freispruch bestreitet sie die Vorwürfe auch im Berufungsverfahren.
Eine angeklagte Ex-JVA-Lehrerin bestreitet einvernehmlichen Sex mit einem jugendlichen Insassen. Stefan Sauer/dpa
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Bei der Klärung der Frage, ob eine ehemalige Lehrerin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neustrelitz unrechtmäßig Sex mit einem jugendlichen Häftling hatte, ist es am Landgericht Neubrandenburg teils laut geworden. Konfrontiert mit widersprüchlichen Aussagen reagierte der Häftling und Belastungszeuge zum Auftakt eines Berufungsprozesses am Landgericht Neubrandenburg ungehalten: „Denken Sie, ich denke mir so was aus?“ Der Vorsitzenden Richterin, Daniela Lieschke, wurde es bisweilen zu viel. „Jetzt reicht’s endlich“, rief sie ihn zur Ordnung.
2024 hatte das Amtsgericht Waren die heute 43-jährige Frau vom Vorwurf freigesprochen, einen Schutzbefohlenen sexuell missbraucht zu haben. Grund war auch, dass das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen hatte. Im mutmaßlichen Tatzeitraum Ende 2022 war er 17 Jahre alt.
Vor dem Landgericht kam der junge Mann manchmal durcheinander, etwa was Daten anging. Auch Lieschke ließ Zweifel an seiner Aussage erkennen. Wieso solle er lügen, fragte er. Dass er bei der Verhandlung in erster Instanz seine Vorwürfe widerrufen, dann aber doch wieder erneuert hatte, erklärte er damit, dass er die Beschuldigte zeitweise schützen wollte. Immer wieder wurde er laut, ausfallend und stand gestikulierend auf. „Ihr Getue hier beeindruckt mich überhaupt nicht“, ermahnte ihn Lieschke.
Angeklagte: Habe mich in JVA unbeliebt gemacht
Die Pädagogin bestritt die Vorwürfe. „Sex oder Geschlechtsverkehr hat da jedenfalls nicht stattgefunden.“ Sie habe sich in der JVA unbeliebt gemacht, sagte sie zum mutmaßlichen Hintergrund der Anschuldigungen. So sei nach einem Hinweis ihrerseits der Haftraum des Insassen durchsucht worden, ausgerechnet Heiligabend. Das habe für viel Unruhe gesorgt und es sei tatsächlich ein Fernseher gefunden worden, den er zu dem Zeitpunkt nicht hätte haben können. „Ich war danach mit Sicherheit nicht mehr beliebt, bei niemandem eigentlich.“
Gefangene seien „nicht blöd“ und wüssten, wie man einen Lehrer loswerde. „Er hat doch nichts zu verlieren.“ Die sportinteressierte Frau hat nach eigener Aussage seit 2010 durchgehend als Lehrerin gearbeitet, unter anderem auch im Strafvollzug in Hessen. Nach der Kündigung in Neustrelitz sei sie allerdings seit drei Jahren arbeitslos.
Einer ehemals in der JVA Neustrelitz beschäftigten Frau wirft die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg sexuellen Missbrauch eines Schutzbefohlenen vor. (Symbolbild)Bernd Wüstneck/dpa
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Das Amtsgericht Waren hatte in der Begründung des Freispruchs von 2024 angeführt, dass niemand in der JVA den sexuellen Kontakt zwischen den beiden beobachtet habe. Sie konnten in den fraglichen, teils leicht einsehbaren Räumen der JVA nicht vor Entdeckung sicher sein, so das damalige Urteil. Es sei zumindest bemerkenswert, dass bei der Kontrolldichte und den Sicherheitsstandards nichts entdeckt worden sei.
Nur kurze Zeit in JVA beschäftigt
Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate auf Bewährung beantragt und nach dem Freispruch Berufung eingelegt. Die Angeklagte war Ende 2022 bis Anfang 2023 kurze Zeit in der JVA beschäftigt und betreute den Jugendlichen einzeln. Sie war noch in ihrer Probezeit in der JVA gekündigt worden. Sie berichtete in der Verhandlung von Konflikten auch mit anderen Beschäftigten und bezeichnete von ihnen erhobene Vorwürfe teils als „Geschwätz der Bediensteten“.
Ihr wurde in der JVA nach eigenen Angaben etwa vorgeworfen, dem Jugendlichen ohne Genehmigung ein Paar Handschuhe zum Sportmachen gegeben zu haben. „Es ist vollkommen richtig, dass ich diese Handschuhe der Anstaltsleitung nicht gemeldet habe.“ Diese seien für den Sport in der JVA gedacht gewesen und ungefährlich.
Häftling: „Sie bringen mich durcheinander“
Ihr wurde zudem vorgeworfen, nach Massage-Öl für den Insassen gefragt zu haben. Der Sportbeauftragte habe so etwas in der JVA tatsächlich zur Verfügung gehabt und zusammen mit ihr dem Insassen nach dem Sport gegeben. Das sei nicht unüblich. Sie habe den Insassen aber niemals wie behauptet massieren wollen.
Der Häftling sprach von mehr als 20-mal Sex mit der damaligen JVA-Lehrerin. Lieschke stellte ihm detaillierte Fragen dazu, wie, wann und wo der Sex abgelaufen sein soll. Die Beantwortung fiel ihm hörbar schwer: „Sie bringen mich durcheinander.“ Immer wieder fielen Kraftausdrücke. Lieschke wies ihn darauf hin, dass er sich mit Beleidigungen und Bedrohungen Strafanzeigen einhandle.
Für den Berufungsprozess sind insgesamt sechs Termine bis Mitte Februar angesetzt.