Gewerkschaft wirbt für großzügige Trinkgelder im Restaurant
An diesem Donnerstag wird der „Welttrinkgeldtag“ begangen. Dann sollen Gäste im Restaurant bei der Rechnung besonders großzügig sein und die Arbeit des Servicepersonals würdigen.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Thüringen appelliert an Verbraucher, beim Trinkgeld in Gaststätten großzügig zu sein. (Symbolbild) picture alliance/dpa
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„Stimmt so!“: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Thüringen hat an Verbraucher appelliert, beim Besuch im Restaurant oder Biergarten mit Trinkgeld nicht zu knausern. Feste Tarife für Trinkgeld gebe es zwar nicht. Trotzdem gelte die Faustregel: „10 Prozent von dem Betrag, der auf der Rechnung steht, sind üblich. 15 Prozent dürfen es aber auch sein“, erklärte NGG-Geschäftsführer Jens Löbel. Denn Trinkgeld sei für Kellner und Köche wichtig, sie würden nicht wirklich üppig verdienen.
„Klar, Pfennigfuchser gibt es auch. Die sind dann mit 5 Prozent dabei. Und oft genug geben echte Geizkragen auch gar nichts – leider“, betonte Löbel. Mit Blick auf den „Welttrinkgeldtag“ an diesem Donnerstag sollte man nicht in den Sparmodus schalten. „Wer Trinkgeld gibt, sollte beim Personal ruhig mal nachfragen“, riet der NGG-Geschäftsführer. Auf diese Weise lasse sich erfahren, ob das Trinkgeld auch tatsächlich beim Service und in der Küche ankomme.
NGG sieht Kartenlesegeräte mit Trinkgeld auf dem Display kritisch
Kritisch sieht Löbel Kartenlesegeräte, die das Trinkgeld schon auf dem Display vorschlagen: „Es gibt die Auswahl zwischen 5, 10, 15 und manchmal sogar 20 Prozent. Davon sind viele Gäste genervt oder sogar überfordert. Sie drücken dann oft die „Kein Trinkgeld“-Taste.“ Das wiederum hätten aber weder eine gute Küche noch ein guter Service verdient.
Trinkgeld als Wertschätzung für das Personal
Wichtig ist der Gastronomie-Gewerkschaft, dass es das Trinkgeld zusätzlich zum Lohn gibt. „Als Bonus für prompten und freundlichen Service und für professionell und lecker gemachtes Essen. Trinkgeld ist Wertschätzung.“ Man zeige allen Gastronomen die „Rote Karte“, die das Trinkgeld mit dem Lohn verrechnen wollten oder es sogar dafür nutzten, das Minus in der Kasse auszugleichen: „Das ist absolut tabu. Denn Lohn ist Lohn. Und Tip ist Tip.“ Das Geld müsse eins zu eins an die Beschäftigten weitergegeben werden.
Laut NGG ist es eine gängige Praxis, das Trinkgeld im Team gerecht aufzuteilen. „Auch Küchenhilfen und Minijobber, die im Biergarten aushelfen, sollten nicht leer ausgehen“.
Gäste in Fast-Food-Restaurants häufig im Trinkgeld-Sparmodus
Besonders häufig würden Gäste von Fast-Food-Restaurants in den „Trinkgeld-Sparmodus“ schalten: „Rund um Burger, Pizza, Pommes, Hotdog, Chickenwings, Döner, Currywurst & Co. fällt extrem wenig Trinkgeld fürs Personal ab. Dabei werden gerade die Beschäftigten dort oft alles andere als gut bezahlt“, so Löbel. Klar sei aber auch: „Trinkgeld hat null Einfluss auf die Rente. Daher lieber Lohn rauf: Am Tariflohn führt schon deshalb kein Weg vorbei.“