Gericht untersagt Demo vor Buchenwald-Gedenkstätte
Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ darf nicht vor der Gedenkstätte protestieren. Was das Verwaltungsgericht Weimar zur Verknüpfung von Holocaustgedenken und aktuellen Konflikten sagt.
Die beabsichtigte Verknüpfung des Gedenkens der Opfer in Buchenwald mit „aktuellen Verbrechen“ verletzt nach Auffassung des Gerichts die Würde der Opfer. (Archivbild)Martin Schutt/dpa
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Das Verwaltungsgericht Weimar hat eine geplante Demonstration linksradikaler und propalästinensischer Aktivisten der Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ vor der Gedenkstätte untersagt. Die Festsetzung des Theaterplatzes in Weimar als Ausweichfläche sei rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Der Eilantrag gegen den Auflagenbescheid wurde abgelehnt.
Die Aktivisten hatten die Kampagne „Kufiyas in Buchenwald“ während des Gedenkens am früheren NS-Konzentrationslager angekündigt. Hintergrund ist, dass im vorigen Jahr einer Frau mit Palästinensertuch („Kufiya“) der Zutritt zum Gelände verweigert wurde. Die Stadt Weimar lehnte die Aktion an der Gedenkstätte ab und bot der Protestgruppe für Sonntag alternative Orte an.
Würde der Opfer wird verletzt
Die beabsichtigte Verknüpfung des Gedenkens der Opfer in Buchenwald mit „aktuellen Verbrechen“ verletzt nach Auffassung des Gerichts die Würde der Opfer. Dies gelte insbesondere bei Berücksichtigung der Verlautbarungen, das Holocaustgedenken werde zum „Vorantreiben eines Völkermords in Palästina“ ausgehöhlt. Zunächst hatte der „Stern“ darüber berichtet.
„Weiter ist die Kammer der Auffassung, dass das von der Antragstellerin gleichfalls ausdrücklich in den Raum gestellte Tragen der Kufiya bei der geplanten Versammlung dem oben dargestellten Stiftungszweck der Gedenkstätte Buchenwald entgegenstehe“, hieß es. Die Kammer sehe in dem Tragen dieses Kleidungsstücks etwa den Versuch, die Gedenkstätte als Vehikel zu nutzen, um andere politische Auffassungen zu transportieren.
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig
In den vergangenen Tagen war Kritik an der geplanten Demonstration laut geworden. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hatte die Aktion als „skandalösen Angriff auf die Erinnerungskultur“ bezeichnet.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.